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Drei Personen stehen vor em Eingang einer Holzbaracke
Legende: Keystone

Weniger Geld vom Bund Vorerst nur eine Asyl-Grossunterkunft im Aargau

Die Aargauer Regierung passt ihr Asylkonzept an und will in naher Zukunft nur eine Grossunterkunft für Asylbewerber in Betrieb nehmen. Dies, weil der Bund die Investitionsmittel zur Finanzierung der Unterkünfte massiv gekürzt hat.

Der Bund stellte ursprünglich knapp 50 Millionen Franken Investitionsmittel zum Bau von Asyl-Grossunterkünften in Aussicht. Gemäss Aargauer Staatskanzlei, teilte der Bund Mitte Mai jedoch mit, dass für die Jahre 2018 bis 2020 lediglich 12 Millionen Franken zur Verfügung stehen würden. Dies mit einer Amortisationsdauer von 20 Jahren.

Aargauer Regierung zieht die Reissleine

Unter diesen Voraussetzungen hat die Aargauer Sozialdirektorin Franziska Roth ihr Vorgehen angepasst. Aus Zeit- und Finanzgründen werde nun nur eine einzige Asyl-Grossunterkunft realisiert. «Es handelt sich um eine pragmatische Lösung», erklärte Roth. So könnte man Erfahrungen sammeln. Die Standortsuche für diese Pilotunterkunft erfolge direkt durch den Kanton, heisst es.

Geplant waren im Kanton Aargau ursprünglich vier bis fünf kantonale Grossunterkünfte mit 1'150 Plätzen bis ins Jahr 2026.

Bundesamt für Migration wehrt sich

Beim zuständigen Bundesamt wehrt man sich gegen die Darstellung des Kantons Aargau. Es wurde provisorisch lediglich ein Finanzierungsrahmen von bis zu 25 Millionen Franken über 5 Jahre gesprochen, heisst es auf Anfrage. Die Forderung von 50 Millionen Franken habe man nicht versprochen, sondern lediglich neu prüfen wollen. Mit der letzten Revision des Asylgesetzes sei jetzt lediglich noch eine Vorfinanzierung von maximal 12 Millionen Franken möglich.

Mit der Erhöhung der Anzahl Plätze in neuen Bundesunterkünften rechnet man für die Kantone generell mit einer Entlastung bei der Unterbringung für Asylbewerber.

Kanton Aargau konkretisiert

Die 50 Millionen Franken Vorfinanzierung seien nicht zugesichert gewesen, bestätigt Stephan Campi, Generalsekretär des Aargauer Departements Gesundheit und Soziales (DGS). Es habe keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld gegeben. Das DGS habe aber beim Bund wie vereinbart einen Antrag gestellt für den Beitrag. Nach Gesprächen sei man davon ausgegangen, dass die 50 Millionen erhältlich und verfügbar seien beim Bund.

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