Wer im Aargau mit dem Asylwesen zu tun hat, schaut am kommenden Freitag nach Frick. Dort trifft sich die «Paritätische Kommission Kanton Gemeinden im Asylwesen» (Pakaf). Die Traktandenliste ist lang:
- Besichtigung der kantonalen Unterkunft Frick
- Schwerpunkt Bildung und Arbeitsmarktintegration
- Grossunterkünfte: Auslegeordnung und weiteres Vorgehen
- Kommunikation/Medienmitteilung
Die Auslegeordnung zu den Grossunterkünften dürfte die Gemeindevertreterinnen und -vertreter dabei besonders interessieren. Dazu gab es im Frühling eine Vernehmlassung. Nach den Vorstellungen des Kantons soll der Aargau in vier Asylregionen unterteilt werden. In jeder Region würden eine oder mehrere permanente Grossunterküfte (200 bis 300 Menschen) erstellt werden, total plant der Kanton eine Kapazität für 2000 Asylbewerber.
Mit diesen Grossunterkünften möchte die Regierung die 70 kantonalen Unterkünfte ablösen, die bis jetzt über den ganzen Aargau verstreut sind. Es handelt sich um Provisorien für nur wenige Jahre, ein System, das das zuständige Departement zur dauernden Suche nach neuen Unterkünften zwingt.
Man sei mit dem Projekt Grossunterkünfte auf Kurs, sagt eine beteiligte Person auf Anfrage. Aber es sei weniger Geld vorhanden als ursprünglich geplant. Deshalb könne es sein, dass man mit einem Pilotversuch starte und erst später weitere Unterkünfte baue.
Folgen eines Ausreisezentrums
Bis Ende Jahr soll geklärt werden, wie solche Unterkünfte baulich aussehen und wie man sie betreibt. Wo sie gebaut werden, ist noch nicht Gegenstand der Diskussionen. Auch die Anzahl der Grossunterkünfte ist noch nicht klar. Diese hängt nämlich davon ab, ob es im Aargau ein Asylzentrum des Bundes gibt.
Im Auftrag des Grossen Rates muss die Regierung diese Frage prüft. Und das Thema stellt sich als sehr knifflig heraus. Der Bund hat nämlich die Standorte für die so genannten Verfahrenszentren bereits bestimmt. Zu haben ist für den Aargau – wenn überhaupt – nur noch ein Ausreisezentrum. Ein anderer Ausdruck dafür ist auch Ausschaffungszentrum.
In einem solchen Zentrum bringt der Bund Flüchtlinge unter, die nicht in der Schweiz bleiben dürfen, weder als anerkannte Flüchtlinge noch als vorläufig Aufgenommene. Die Bewohner müssen also die Schweiz verlassen. Und nach dem aktuellen Wissensstand, so der Sprecher des Aargauer Gesundheitsdepartements, sei der jeweilige Standortkanton der Unterkunft dafür verantwortlich, dass diese Personen auch tatsächlich ausreisen.
Das würde heissen, so die Auskunft aus dem Aargauer Innendepartement, dass zum Beispiel Aargauer Kantonspolizisten Personen, die gegen ihren Willen ausgeschafft werden, im Flugzeug begleiten müssten. Auch Rekurse gegen Ausschaffungen würden in die Zuständigkeit des Aargaus fallen, seine Gerichte müssten sie behandeln. All das würde viel Geld kosten.
Andererseits könne der Aargau auch Geld sparen mit einer Unterkunft des Bundes. Denn er müsste dann weniger Asylbewerber in seinen eigenen Unterkünften unterbringen. Was sich für den Aargauer rechnet, Bundeszentrum mit eigenen Unterkünften oder nur eigene Unterkünfte, das prüfe die Kantonsregierung sehr sorgfältig, sagt deren Sprecher. Bis Ende Jahr werde die Regierung entscheiden, ob sie sich für das Ausreisezentrum bewerbe oder nicht.