In der Märzsession hat das Berner Kantonsparlament das Sozialhilfegesetz geändert. Grundsätzlich will sich der Kanton Bern beim Existenzminimum künftig nicht mehr an die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) halten.
- Bei Minderjährigen und über 25-Jährigen soll der Grundbedarf 8 Prozent tiefer liegen dürfen.
- Bei 18- bis 25-Jährigen sind sogar 15 Prozent möglich.
- Und bemühen sich die 18- bis 25-Jährigen nicht um Integration oder Arbeit, sind nach sechs Monaten Kürzungen des Grundbedarfs bis 30 Prozent möglich.
Bei der Debatte befanden sich SP und Grüne auf verlorenem Posten. Es gelang ihnen nicht, im Gesetz zu verankern, dass sich Bern an die Empfehlungen der SKOS-Richtlinien halten muss.
Dies wollen verschiedene Verbände, SP, Grüne und EVP mit dem am Mittwoch lancierten Volksvorschlag ändern. Dieser schlägt vor, dass sich die Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe an der SKOS orientieren muss. Mit ähnlich lautenden Anträgen fand Links-Grün im Parlament kein Gehör.
Richtlinien nicht untergraben
Von einem Referendum sehen die Verbände und die Parteien ab, weil das neue Sozialhilfegesetz für Sozialhilfeempfänger nicht nur Verschlechterungen, sondern auch Verbesserungen mit sich bringe. Aber: «Für uns ist es nicht tolerierbar, dass die SKOS-Richtlinien untergraben werden», sagt Margrit Junker, Vizepräsidentin der bernischen SP.