Es bleibt dabei: Im Kanton Bern soll der Grundbedarf von Sozialhilfebezügern spürbar gesenkt werden. Das hat das Kantonsparlament bei der zweiten Lesung des Sozialhilfegesetzes bekräftigt.
Der Kanton Bern will sich beim Existenzminimum künftig nicht mehr an die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) halten.
- Bei Minderjährigen und über 25-Jährigen soll der Grundbedarf 8 Prozent tiefer liegen dürfen.
- Bei 18- bis 25-Jährigen sind sogar 15 Prozent möglich.
- Und bemühen sich die 18- bis 25-Jährigen nicht um Integration oder Arbeit, sind nach sechs Monaten Kürzungen des Grundbedarfs bis 30 Prozent möglich.
Die SKOS bedauert den Entscheid. «Die Unterschreitung des sozialen Existenzminimums verlagert Probleme statt sie zu lösen», schreibt sie in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Die Mitte-Parteien hätten die Revision des Sozialhilfegesetzes gerne dem obligatorischen Referendum unterstellt, um dem Gesetz zu einer besseren politischen Legitimation zu verhelfen. SVP, FDP und EDU zogen mit, doch sie verfehlten das in der Kantonsverfassung vorgesehene Quorum von 100 Stimmen, weil sich SP und Grüne der Stimme enthielten.
Die Linke will sich das Thema nicht entreissen lassen: Sie will auf die Strasse gehen, Unterschriften sammeln und so die Werbetrommel gegen die Gesetzesrevision rühren. Die Vorlage sei eines Sozialstaats unwürdig, der Kanton Bern sende damit ein unseliges Zeichen an die restliche Schweiz.
Auch Sozialhilfebezüger haben ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben.
Aus Sicht von SVP, FDP, BDP und EDU sind die Kürzungen der richtige Weg, um die Kosten in der Sozialhilfe in den Griff zu bekommen. Ausserdem müsse sich Arbeit künftig wieder lohnen. Es dürfe nicht sein, dass jemand besser dastehe, wenn er Sozialhilfe beziehe als wenn er einen Job habe.
Wir haben uns gefunden beim Vorschlag der BDP – eben acht Prozent.
Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) will nun das Anreizsystem für die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt verbessern - mit Geld, das der Kanton durch die Kürzungen beim Grundbedarf einspart. Dazu ist eine Verordnung nötig. Eine erste Version hat die Regierung bereits ausgearbeitet, sie geht nun in die vorberatende Kommission und anschliessend ins Kantonsparlament.