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Bern will bei der Sozialhilfe sparen
Aus Schweiz aktuell vom 05.12.2017.
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Neues Sozialhilfegesetz Kanton Bern will Grundbedarf kürzen

Das Berner Kantonsparlament hat über das Herzstück des neuen Sozialhilfegesetzes beraten. Und sich gegen die Maximalvariante einer Kürzung von zehn Prozent entschieden.

Die Entscheidung: Der Kanton Bern kürzt aller Voraussicht nach den Sozialhilfe-Grundbedarf für Minderjährige und Erwachsene ab 25 um acht Prozent. Der Berner Grosse Rat hat sich für diese Variante ausgesprochen. Die Kantonsregierung hatte eigentlich den Grundbedarf um zehn Prozent kürzen wollen. Die Grünliberalen schlugen eine maximale Kürzung von fünf Prozent vor, scheiterten aber.

Das ändert sich: Im neuen Sozialhilfegesetz wird nun gemäss der derzeit vorliegenden Version stehen, dass der Regierungsrat die Bemessung der wirtschaftlichen Sozialhilfe grundsätzlich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ausrichtet. Den Grundbedarf für den Lebensunterhalt Bedürftiger legt die Regierung aber tiefer an. Dies bei Erwachsenen ab 25 Jahren sowie bei Minderjährigen eben um maximal acht Prozent unter den SKOS-Richtlinien, bei Personen zwischen 18 und 25 Jahren um maximal 15 Prozent. Den genauen Prozentsatz bestimmt die Regierung in einer Verordnung.

Die Debatte: Die Bürgerliche argumentierten, die im Gesetz vorgesehenen Kürzungen seien zumutbar. Es sei richtig, mehr Engagement von Sozialhilfebezügern einzufordern. Grossratsmitglieder des links-grünen Spektrums hielten dem entgegen, die Sozialhilfegelder unter die Richtlinien der SKOS zu senken, komme nicht in Frage. Diese Richtlinien seien sorgfältig erarbeitet worden und sie seien schon tief angesetzt.

So argumentierte die Regierung: Der Berner Gesundheits- und Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg sagte, es gehe darum, die Selbstverantwortung von Sozialhilfebezügern zu stärken. Arbeit müsse sich künftig lohnen. Der Sozialhilfebezug dürfe nicht finanziell attraktiver sein als eben die Arbeit.

Wie geht es weiter? Solche Gesetze werden vom Kantonsparlament in der Regel zwei Lesungen unterzogen. Der Grundsatzentscheid über die Kürzung wurde aber in der ersten Lesung getroffen. Zu Ende beraten wird die Gesetzesänderung im nächsten Jahr.

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