Die Basler Fasnacht gehört offiziell zum Weltkulturerbe der UNESCO: Sie wurde in die repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Damit lobt die UNESCO die lebendige Basler Tradition, die Musik und die Handwerkskunst. Weiter gibt es auch Lob für die Pflege des «Baseldytsch».
Diese Auszeichnung ist der zweite Eintrag einer Schweizer Tradition in das immaterielle Kulturerbe der Menschheit. 2016 nahm die UNESCO das Winzerfest in Vevey auf. Mit der Basler Fasnacht wird jetzt spezifisch auch ein Kulturerbe im städtischen Raum gewürdigt.
«Das ist ein sehr erfreulicher Entscheid», sagt Christoph Bürgin, Obmann des Basler Fasnachts-Comités. Diese Würdigung erfülle Bürgin mit Stolz, bringe aber auch die Verpflichtung mit sich, das Kulturgut Fasnacht weiterhin gut zu pflegen. Übermässiges Wachstum an Touristen während den «drey scheenschte Dääg», erwartet Bürgin trotz der Auszeichnung nicht.
Exemplarische Kandidatur
Das Bundesamt für Kultur (BAK) hatte die Basler Fasnacht im März 2016 in enger Zusammenarbeit mit dem Fasnachts-Comité als Kandidatur eingereicht. Die UNESCO würdigt die Basler Kandidatur als «exemplarisch», weil diese die Verwendung des Dialekts zur Vermittlung des immateriellen Kulturerbes besonders hervorhebe. Die vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen habe die UNESCO befürwortet.
Mit jährlich fast 20'000 Teilnehmenden und über 200'000 Besuchenden sei die Fasnacht ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Basler Bevölkerung.
Die Basler Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann freut sich über die Anerkennung: «Das ist eine grosse Ehre und eine Auszeichnung für Basel. Die Unesco würdigt mit diesem Entscheid die reiche Tradition und Einzigartigkeit der Basler Fasnacht», lässt sie sich zitieren.
Das ist eine grosse Ehre und eine Auszeichnung für Basel.
Basel Tourismus jubelt: «Neben der lokalen und nationalen Bedeutung ist diese Würdigung nicht zuletzt auch aus internationaler, touristischer Sicht sehr entscheidend», wird dessen Direktor Daniel Egloff zitiert.
Das immaterielle Kulturerbe
Das Unesco-Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes soll laut BAK Kulturerbe schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern primär mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Das Erbe widerspiegle die kulturelle Vielfalt und zeuge von der menschlichen Kreativität.
Die Basler Fasnacht befindet sich damit bei der Unesco ab sofort in illustrer Gesellschaft: Gegen 400 Kulturformen stehen auf besagter Liste des immateriellen Kulturerbes.