Nachdem die Schlussresultate verkündet wurden, trat der Bundesrat vor die Medien. Karin Keller-Sutter (FDP), Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD, sagte, sie verstehe das Ja zum Verhüllungsverbot nicht als Votum gegen die Musliminnen und Muslime in der Schweiz. Dies habe sich in der Debatte vor dem Abstimmungssonntag gezeigt.
Der Bundesrat und das Parlament hatten sich gegen ein schweizweites Verbot der Gesichtsverhüllung in der Bundesverfassung ausgesprochen. Die Mehrheit der Stimmbevölkerung und der Stände sieht das anders und möchte die Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum verbieten.
Die Verfassungsbestimmung richte sich zwar gegen alle Arten von Gesichtsverhüllungen, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter vor den Bundeshausmedien in Bern. Im Zentrum der direktdemokratischen Auseinandersetzungen seinen aber Burka und Niqab gestanden.
«Es scheint mir daher wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass nur wenige Frauen in der Schweiz eine Vollverhüllung tragen», sagte die Justizministerin. Das sei ein Bruchteil der 400'000 Musliminnen und Muslime, die in der Schweiz lebten. «Und es gab auch Musliminnen und Muslime, die sich aktiv für das Verbot eingesetzt haben.»
Sie begrüsse, dass diese verschiedenen Stimmen in der Debatte zum Ausdruck gekommen seien. «Es zeigt auch, dass das Abstimmungsresultat kein Votum gegen die Musliminnen und Muslime war.»
«Dafür haben die Kantone zwei Jahre Zeit»
Die Schweiz stehe mit dem Verhüllungsverbot auch nicht alleine da. Keller-Sutter wies darauf hin, dass auch in Frankreich, Belgien, Österreich, Dänemark oder in den Niederlanden ein Verhüllungsverbot gilt. «Es gibt auch muslimische Länder, in denen der Gesichtsschleier ganz oder teilweise verboten ist.» Ausserdem seien ja bereits in den Kantonen Tessin und St. Gallen Verhüllungsverbote in Kraft. In 15 Kantonen gelte ein Vermummungsverbot.
Mit der Annahme der Initiative trete die Verfassungsbestimmung zwar in Kraft, diese sei jedoch nicht direkt anwendbar. Es sei nun in der Aufgabe der 26 Kantone, die Bestimmung in Ausführungsgesetzen zu konkretisieren. «Dafür haben die Kantone zwei Jahre Zeit.»