Die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten, Gulnara Karimowa, sitzt zurzeit wegen Korruption in einem usbekischen Gefängnis. Von den Schmiergeldern liegen etwa 800 Millionen Schweizer Franken auf Schweizer Bankkonten. Die Schweiz will diese Gelder Usbekistan zurückgeben. Doch es besteht die Gefahr, dass das Geld wieder in der Korruption verschwindet.
Laut dem Korruptionsexperten Balz Bruppacher sollen die Gelder deshalb nicht einfach in die usbekische Staatskasse fliessen, sondern der usbekischen Bevölkerung zugutekommen.
Die Schweiz sieht sich als Vorreiterin der verantwortungsvollen Rückgabe von illegalen Geldern an die betroffenen Länder, «Asset Recovery» genannt. Sie hat deshalb mit Usbekistan in einem früheren Abkommen vereinbart, dass die Gelder via UNO in Bildung und Hilfsprojekte zur Reduzierung der Kinder- und Müttersterblichkeit fliessen (dieses Abkommen ist öffentlich und kann hier eingesehen werden).
Aktuelles Abkommen bleibt geheim
Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das Abkommen mit Usbekistan über die Rückzahlung der ersten Tranche von 131 Millionen Dollar – die von Karimowas Ex-Mann eingezogen wurden – nicht öffentlich ist.
Das Gericht ist der Meinung, eine Veröffentlichung könne die aussenpolitischen Interessen der Schweiz beeinträchtigen. Schliesslich müsse die Schweiz noch weitere Abkommen mit Usbekistan über die Karimowa-Gelder verhandeln.
Korruptionsexperte Bruppacher findet das Urteil zwar nachvollziehbar, weil das Gesetz tatsächlich Ausnahmen vorsieht. «Doch kann man sicher auch Kritik üben an diesen Bestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes.» Solange man nicht wisse, was im Abkommen stehe, sei es auch schwierig zu beurteilen, inwiefern die aussenpolitischen Interessen der Schweiz tangiert sein sollen.
NGOs kritisieren, die Schweiz wolle das schmutzige Geld möglichst schnell loswerden und halte die eigenen Standards des «Asset Recovery» nicht ein. Eine usbekisch-deutsche NGO prüft derzeit, ob sie das Urteil ans Bundesgericht und später sogar an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterziehen will.
Die Forderungen von NGOs nach Transparenz findet Bruppacher berechtigt, denn es gehe um Glaubwürdigkeit: «Wenn die Rückgabe ohne Öffentlichkeit geschieht, riskiert die Schweiz, dass ihr vorgeworfen wird, dass komische Deals abgeschlossen wurden und das Geld eben doch nicht der Bevölkerung zugutekommt.» Mit Transparenz könne man dieser Kritik am besten entgegentreten.
Wie geht es weiter mit dem Geld?
Die Gelder sind noch immer auf Schweizer Bankkonten blockiert. Eigentlich sollte bald ein zweites Abkommen mit Usbekistan abgeschlossen werden über die Rückgabe von 210 Millionen Dollar, die von Karimowas Assistentin eingezogen wurden. Über den genauen Zeitpunkt hält sich das Bundesamt für Justiz bedeckt. «Die Vorbereitungen betreffend die zweite Tranche laufen», heisst es auf Anfrage. Bruppacher vermutet, dass Ansprüche der USA auf die gleichen Gelder zu einer Verzögerung führen.
Die Bundesanwaltschaft hat kürzlich Anklage gegen Gulnara Karimowa selbst erhoben. Wenn sie rechtskräftig verurteilt wird, könnten weitere blockierte Gelder eingezogen und zurückbezahlt werden. Allerdings könnte sich Karimowa gegen ihre Verurteilung bis vor Bundesgericht wehren. Bis alle Gelder zurückbezahlt sind, könnte es also noch eine Weile dauern.