Zum Inhalt springen

Anti-Schwulen-Gesetz Menschenrechtsgericht verurteilt Russland

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt.
  • Das Verbot von «Propaganda für Homosexualität» verstösst aus Sicht der Strassburger Richter gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot.
  • Es erfülle keinen legitimen öffentlichen Zweck und fördere vielmehr Homophobie, heisst es im Urteil.

In Russland wird seit 2013 bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äussert. Auf regionaler Ebene traten bereits 2003 und 2006 ähnliche Gesetze in Kraft.

Die Kläger sind drei Aktivisten, die gegen die Gesetze protestiert hatten und deshalb Geldbussen zahlen mussten. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihnen nun Entschädigungen zwischen 8000 und 20'000 Euro zu.

Dabei wiesen die Richter die Sicht der russischen Regierung zurück, dass ein «Bedürfnis nach Schutz der Sitten» die Regulierung der öffentlichen Debatte rechtfertige. Ebenso wenig wollten sie Risiken für die Volksgesundheit oder eine «Konversion» von Minderjährigen zur Homosexualität erkennen.

Urteil ergeht nicht einstimmig

Der russische Richter Dmitry Dedov schloss sich dem Urteil nicht an. Das Privatleben von Kindern sei wichtiger als die Meinungsfreiheit von Homosexuellen, schrieb er in seiner abweichenden Meinung. «Die Idee, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen normal sind, schafft eine Situation, in der sie (Kinder) bereit sind, solche Beziehungen einzugehen, einfach aus Neugierde.» Das aber berge die Gefahr von sexuellem Missbrauch.

Das Urteil sei politisch motiviert, sagte in Moskau der Vorsitzende im Aussenausschuss des Parlaments, Leonid Sluzki: «Der Gerichtshof wird immer wieder genutzt, um Russland anzuschwärzen.» Das russische Justizministerium kündigte an, das noch nicht rechtskräftige Urteil von der Grossen Kammer überprüfen zu lassen.

Menschenrechtler argumentieren, das russische Gesetz ziele auf die Einschüchterung von Schwulen und Lesben. Es sei sehr vage formuliert, so dass es großen Spielraum für Willkür biete. Das Verbot der Propagierung von Homosexualität wird von Sicherheitskräften sehr eng gefasst – schon Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit können danach strafbar sein.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel