- Im Zusammenhang mit der Atomkatastrophe von Fukushima hat das Obergericht von Tokio den Freispruch von drei ehemaligen Managern des Kernkraftwerksbetreibers Tepco bestätigt.
- Das Obergericht schloss sich der Auffassung eines Bezirksgerichts an, welches die Beschuldigten bereits 2019 für unschuldig befunden hatte.
Das Bezirksgericht Tokio hatte im September 2019 den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Tepco, den heute 82-jährigen Tsunehisa Katsumata, und die ehemaligen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden Sakae Muto (72) und Ichiro Takekuro (76) freigesprochen. Sie waren der fahrlässigen Tötung angeklagt.
Laut den Klägern, die gegen das Urteil Berufung eingelegt hatten, hätten die Angeklagten den Betrieb des Kraftwerks Fukushima Daiichi lange vor der Katastrophe von 2011 einstellen müssen. Dies, nachdem sie Informationen erhalten hatten, dass ein möglicher Tsunami die Belastbarkeit des Kraftwerks übersteigen würde. Den drei ehemaligen Tepco-Managern hatten bis zu fünf Jahre Haft gedroht.
Verurteilung in einem Zivilverfahren
Bürgerrechtler zeigten sich überrascht von dem Urteil des Tokioter Strafgerichts. Sie verwiesen darauf, dass in einem getrennten Zivilverfahren vier frühere Tepco-Manager zu Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 95 Milliarden Schweizer Franken verurteilt worden waren.
Das AKW Fukushima Daiichi war im März 2011 von einem Erdbeben erschüttert und anschliessend von einem Tsunami getroffen worden. In drei Reaktoren kam es zu Kernschmelzen. Es handelte sich um die schlimmste Atomkatastrophe seit Tschernobyl 1986.