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Aung San Suu Kyi in Den Haag Burmas Präsidentin bestreitet Völkermord an den Rohingya

  • Burmas Präsidentin hat die Völkermord-Beschuldigungen gegen ihr Land zurückgewiesen. Sie bezeichnet die Klage als unvollständig und irreführend.
  • Die Friedensnobelpreisträgerin gesteht allerdings eine unverhältnismässige Gewaltanwendung des Militärs im Konflikt ein.
  • Gambia fordert in seiner Klage, mit einer einstweiligen Verfügung Burma zu verpflichten, die noch im Land lebenden Rohingya zu schützen.
  • Das abschliessende Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

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«Eine Rückkehr der Rohingya ist im Moment undenkbar»
aus 4x4 Podcast vom 22.08.2019. Bild: Reuters
abspielen. Laufzeit 23 Minuten 54 Sekunden.

Die Messlatte für Völkermord hängt hoch. In Den Haag gibt es seit der Gründung des Gerichts nur drei anerkannte Fälle: die Gräueltaten der Roten Khmer in Kambodscha in den 70er-Jahren, der Genozid in Ruanda 1994 und die Tragödie von Srebrenica in Bosnien 1995.

Aung San Suu Kyi führt Balkan-Krieg an

Das westafrikanische Gambia, das Myanmar verklagt hat, habe ein «unvollständiges und irreführendes» Bild von der tatsächlichen Lage im Bundesstaat Rakhine gezeichnet, sagte die Friedensnobelpreisträgerin zu Beginn ihrer Aussage.

Mehrere Massenvertreibungen während der Balkan-Kriege in den 1990er Jahren seien nicht als Völkermord behandelt worden, argumentierte Suu Kyi weiter. Die internationale Justiz habe der Versuchung widerstanden, diese legale Bewertung anzuwenden, denn die Absicht, die betroffene Gruppe als ganze oder teilweise zu zerstören, sei nicht gegeben gewesen.

Die Schuld liege bei den Rohingya

Die Probleme in Myanmars Bundesstaat Rakhine, in dem die Rohingya leben, reichten Jahrhunderte zurück, sagte Suu Kyi. Die Soldaten Myanmars hätten im August 2017 auf Angriffe bewaffneter örtlicher Gruppen reagiert. Rebellen hätten eine Polizeistation angegriffen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie dabei unangemessene Gewalt eingesetzt hätten.

Die «Absicht eines Völkermordes» könne aber nicht die einzige Hypothese im komplexen Fall Myanmar sein. «Wir haben es mit einem internen bewaffneten Konflikt zu tun, der von der Rohingya-Armee begonnen wurde.»

Dieser Konflikt habe tragischerweise zum Exodus Tausender Menschen geführt. Wenn das Militär Myanmars Kriegsverbrechen begangen haben sollte, dann würden diese strafrechtlich verfolgt. Eventuelle Verbrechen fielen aber nicht unter die Völkermord-Konvention von 1948, betonte Suu Kyi.

Kampagne mit «genozidaler Absicht»

Mitte November hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Ermittlungen zu möglichen Verbrechen gegen die Rohingya in Myanmar zugestimmt. Es gebe «eine glaubwürdige Basis» für die Annahme, dass «weit verbreitete und/oder systematische Gewaltakte» begangen worden seien, die als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden könnten, hiess es zur Begründung.

Gambia beruft sich in der Klage gegen Myanmar auf einen Bericht von UN-Ermittlern. Sie hatten dem Militär Myanmars «anhaltenden Völkermord» zur Last gelegt. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt. Mehr als 700'000 Menschen waren in das Nachbarland Bangladesch geflohen.

Die UNO werfen dem Militär eine Kampagne gegen die Rohingya mit «genozidaler Absicht» vor. Inzwischen ist die Zahl der geflüchteten Rohingya in der Region Cox's Bazar (Bangladesch) auf über 900'000 gestiegen.

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