Die nordirische Menschenrechtskommission hat gegen das Jahrhunderte alte Gesetz geklagt. Aus ihrer Sicht verstösst es gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
Vier der sieben Richter finden die Klage aus formellen Gründen unzulässig. Laut den Richtern habe die Kommission nicht das Recht, ein derartiges Verfahren anzustrengen. Trotz der Zurückweisung machten die Richter deutlich, dass das strikte Abtreibungsverbot nicht mit der Menschenrechtskonvention vereinbar sei.
«Unmenschlich und erniedrigend»
Im Oktober argumentierten die Aktivisten, dass das bestehende Gesetz Frauen kriminalisiere und sie «unmenschlichen und erniedrigenden» Behandlungen aussetzt.
Eine Abtreibung in Nordirland ist nur möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder ihre Gesundheit ernsthaft geschädigt werden könnte.
Im Nachbarstaat Irland ist das strikte Abtreibungsverbot vergangenen Monat durch ein Referendum gekippt worden. Auch in den anderen Teilen des Vereinigten Königreichs sind seit 1967 Schwangerschaftsabbrüche erlaubt.