- Die deutsche Justiz hat die sofortige Freilassung des katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster verfügt. Die Kaution von 75'000 Euro wurde eingezahlt.
- Zwar hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am Donnerstagabend eine Auslieferung an Spanien wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder gebilligt, den damit verbundenen Haftbefehl gegen Auflagen aber ausgesetzt.
- Der Auslieferungshaftbefehl bezieht sich nur auf den Vorwurf der Veruntreuung, nicht aber den der Rebellion.
Das Gericht sei der Auffassung, «dass sich hinsichtlich des Vorwurfs der Rebellion die Auslieferung als von vornherein unzulässig erweist». Anders sei dies beim Vorwurf der «Korruption» in Form der Untreue.
Anhaltspunkte dafür, dass Puigdemont in Spanien der Gefahr politischer Verfolgung ausgesetzt sein könnte, seien nicht ersichtlich.
Der ehemalige Regionalpräsident Kataloniens ist in Haft, seit er am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage ist ein Europäischer Haftbefehl. Spanien wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung öffentlicher Mittel vor.
Die spanische Justiz hat am Donnerstag ausserdem den ehemaligen katalanischen Polizeichef, Josep Lluís Trapero, förmlich wegen «Aufruhr» angeklagt. Die zuständige Richterin am Staatsgerichtshof erklärte, Trapero sei Teil einer «kriminellen Organisation», die zum Ziel gehabt habe, Katalonien von Spanien abzuspalten.