Rund um den Bundestag
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Bild 1 von 9. 1991 beschloss der Bundestag, Regierung und Parlament von Bonn nach Berlin umzuziehen – ein umstrittener Entscheid. Den Auftrag zum Umbau des Reichstagsgebäudes erhielt der britische Architekt Sir Norman Foster. Er verpasste dem Gebäude seine markante Kuppel, die Besuchern offen steht. Im April 1999 tagte der Bundestag erstmals in Berlin. Bildquelle: Reuters.
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Bild 2 von 9. Im Plenarsaal gilt folgende Sitzordnung: Links oben im Bild nehmen die Kanzlerin und ihre Minister auf der Regierungsbank Platz. Rechts oben sind die Reihen für die Mitglieder des Bundesrates, der Ländervertretung im Parlament. Dazwischen sitzen etwas erhöht der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter. Vor ihnen befindet sich das Rednerpult. Bildquelle: Reuters.
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Bild 3 von 9. Die Sozialdemokraten – im Bild einige Vertreter ihrer Bundestagsfraktion – sassen lange Zeit ganz links im Plenum. Als in den achtziger Jahren die Grünen in den Bundestag gewählt wurden, mussten deren Vertreter rechts von der SPD Platz nehmen – die Genossen duldeten links keine Nachbarn. Erst mit dem Einzug der Partei Die Linke änderte sich das. Bildquelle: Deutscher Bundestag/Simone M. Neumann.
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Bild 4 von 9. Noch ein Detail zur Sitzordnung: Vom Rednerpult gesehen aus ganz rechts sitzt übrigens nicht die Unionsfraktion, sondern die FDP. Sie wurde 1949 rechts von den Unionsparteien platziert, da sie damals als rechtsliberal galt. Später wollte keine der beiden Seiten tauschen. Bildquelle: Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger.
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Bild 5 von 9. «Der Bundestag ist mal voller und mal leerer, aber immer voller Lehrer», witzelte einst der Liberale Otto Graf Lambsdorff. Das stimmte schon damals nur bedingt. Heute haben mehr als die Hälfte der Abgeordneten einen Abschluss in Geistes- und Naturwissenschaften oder in Jura. Knapp zehn Prozent waren früher tatsächlich Lehrer. Bildquelle: Reuters.
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Bild 6 von 9. Der Bundestag – in Bonn, später in Berlin – war immer ein Ort, an dem mitreissende, emotionale und auch aggressive Debatten geführt wurden. «Mit Verlaub, Herr Präsident – Sie sind ein Arschloch»: Mit diesem Satz etwa verewigte sich 1984 der spätere Aussenminister Joschka Fischer. Gerichtet war der Anwurf an den damaligen Bundestagspräsidenten. Bildquelle: Keystone.
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Bild 7 von 9. Unvergessen bleibt auch Willy Brandts Aufruf «Wir wollen mehr Demokratie wagen» in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969. Brandt war der erste Sozialdemokrat, der vom Bundestag zum Kanzler gewählt wurde. (Anmerkung: Im Bild ist Brandt bei einer Rede im Bundestag von 1983 zu sehen.) . Bildquelle: Deutscher Bundestag/Steponaitis.
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Bild 8 von 9. 50 Jahre lang, von 1949 bis 1999, war Bonn Sitz von Regierung und Parlament. Im Bild: Das Alte Wasserwerk, das von 1986 bis 1992 als Plenarsaal während Umbauarbeiten am Bundeshaus als Ausweichquartier diente. Über den Abgeordneten hängt der Bundesadler, im Volksmund «Fette Henne» genannt. Bildquelle: Deutscher Bundestag/Steponaitis.
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Bild 9 von 9. Verpackter Reichstag: Als das Künstlerpaar Christo und Jeanne-Claude das Gebäude 1995 spektakulär verhüllte, war der Umzug des Bundestages noch in weiter Ferne. Erst am 14. April 1999 eröffnete der damalige Parlamentspräsident Wolfgang Thierse den umgebauten Bundestag. Bildquelle: Reuters.
Wer wird gewählt?
Am 22. September 2013 bestimmen die Deutschen die Mitglieder des 18. Deutschen Bundestages. Seit einer Gesetzesänderung werden seit 2002 598 Abgeordnetenmandate vergeben – theoretisch zumindest. Praktisch gab es in den meisten Legislaturperioden seit der Gründung der Bundesrepublik aber mehr Abgeordnete. Grund sind die so genannten Überhangmandate, die das deutsche Wahlrecht hervorbringt. (Grafik: So wird in Deutschland gewählt). Die Überhangmandate wurden 2013 durch eine Wahlrechtsreform «neutralisiert». Neue, so genannte Ausgleichsmandate wurden eingeführt – sie sollen dafür sorgen, dass keine Partei benachteiligt wird. In der Praxis werden die neuen Ausgleichsmandate wohl dafür sorgen, dass die Zahl der Abgeordneten weiter steigt.
Wann wird gewählt?
Gewählt wird in Deutschland immer an einem Sonntag. Das Gesetz liesse auch die Wahl an einem Feiertag zu – wichtig ist, dass der Wahltag kein Werktag ist. Den genauen Termin legt der Bundespräsident auf Vorschlag der Regierung fest. Grosse Auswahl gibt es dabei allerdings nicht: Das Grundgesetz schreibt vor, dass Bundestagswahlen alle vier Jahre stattfinden müssen und zwar frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode. Es stehen also nur einige wenige Sonntage zur Auswahl.
Wie läuft der Wahltag ab?
Die Wahllokale sind geöffnet von 8.00 bis 18.00 Uhr. Gegen Mittag meldet sich der Wahlleiter mit ersten Angaben zur Wahlbeteiligung. Um Punkt 18.00 Uhr veröffentlichen die grossen Umfrageinstitute ihre Prognose (am bekanntesten: Infratest Dimap für die ARD, Forschungsgruppe Wahlen für das ZDF). Sie basiert zu diesem Zeitpunkt auf Wählerbefragungen – ist häufig aber schon überraschend nahe am späteren Ergebnis. Vor 18.00 Uhr dürfen diese Trendmeldungen unter keinen Umständen veröffentlicht werden, um die Wähler nicht zu beeinflussen. Die ersten belastbaren Ergebnisse trudeln in der Regel gegen 18.20 Uhr ein – dabei handelt es sich bereits um Hochrechnungen.
Warum ist Twitter so gefürchtet?
Die 18.00 Uhr-Prognose basiert auf Befragungen, die die Meinungsforscher am Wahltag nach dem Zufallsprinzip bei Wählerinnen und Wählern durchführen. Sie werden später mit Schätzwerten ergänzt und so zur Prognose. In der Regel liegt diese bereits am späteren Nachmittag vor und wird dann an einen ausgewählten Kreis von Personen weitergegeben – an die grossen Fernsehsender etwa, damit dort die Wahlsendung vorbereitet werden kann. In den vergangenen Jahren kam es nun mehrmals vor, dass Wahlergebnisse bereits vor 18.00 Uhr über Twitter bekannt wurden. Alle Fälle blieben bislang folgenlos. Theoretisch handelt es sich dabei jedoch um einen Gesetzesverstoss. Er kann mit einer Geldbusse von bis zu 50'000 Euro belegt werden. Viel schlimmer noch: Die Wahl wird anfechtbar.
Wer darf bei der Wahl antreten?
Der Bundeswahlleiter entscheidet einige Wochen vor der Wahl, welche Parteien und Verbindungen zugelassen sind. Gute Karten hat, wer bereits in einem Landes- oder im Bundesparlament vertreten ist. Diese Parteien müssen keine Unterstützungsunterschriften einreichen. Wer noch in keinem grossen Parlament vertreten ist, muss vorher auf die Ochsentour und ausreichend Unterschriften sammeln. In diesem Jahr haben das 29 kleinere Parteien und Vereinigungen geschafft – sie dürfen antreten. Dass der Bundestag in der Regel dennoch eine überschaubare Anzahl von Parteien aufweist, hat auch mit der Fünf-Prozent-Hürde zu tun. Nur wer diese erreicht, ist drin.
Wie wird der Kanzler oder die Kanzlerin gewählt?
Wenn die Sitzverteilung im Parlament feststeht, wählen die Abgeordneten einen Kanzler oder eine Kanzlerin – und kommen damit einer ihrer wichtigsten Aufgaben nach. Der Bundespräsident schlägt dem Parlament dazu einen der Kanzlerkandidaten vor. Anschliessend stimmt der Bundestag über diesen Vorschlag ab. Um gewählt zu werden, braucht der Kandidat oder die Kandidatin die so genannte Kanzlermehrheit – also 50 Prozent plus eine Stimme. Alle Bundeskanzler haben diese bisher im ersten Wahlgang erreicht. Theoretisch möglich wären noch weitere Anläufe innerhalb von zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang. Nach Ablauf dieser Frist würde dann eine relative Mehrheit genügen.
Welche Aufgaben haben die Kanzler in Deutschland?
«Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung», steht in Artikel 65 des Grundgesetzes. Diese so genannte Richtlinienkompetenz macht den Kanzler oder die Kanzlerin faktisch zur mächtigsten Person im Land. Das Protokoll – inoffiziell zwar, aber durch die gängige Staatspraxis bestätigt – stellt allerdings noch zwei Personen über den Kanzler oder die Kanzlerin: den Bundespräsidenten und den Bundestagspräsidenten.