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Ein Deutscher wirft ein Wahlcouvert in den Briefkasten.
Legende: Beteiligung erwünscht? Die Auslanddeutschen in der Schweiz fühlen sich benachteiligt. Keystone

Deutschland wählt Wie den Auslanddeutschen das Wählen schwer gemacht wird

Gut 260'000 wahlberechtigte Deutsche leben in der Schweiz, nur die wenigsten wählen wohl am Sonntag. Es ist kompliziert.

Wen wählen eigentlich die Deutschen in der Schweiz, wenn Bundestagswahlen anstehen? Das war die Idee, darüber wollten wir berichten. Erhebungen gibt es dazu jedoch nicht. Das Wahlverhalten der Auslanddeutschen wird nicht erfasst.

Die einzigen Zahlen: Von knapp 260'000 wahlberechtigten Deutschen in der Schweiz werden am Sonntag wohl nur rund 18’000 abstimmen. Diese haben sich für die diesjährige Bundestagswahl bislang registrieren lassen. «Viel mehr werden es nicht mehr», schätzt eine Mitarbeiterin im Büro des Bundeswahlleiters, die nicht namentlich genannt werden will.

Mit anderen Worten: Nur rund 7 Prozent der Auslanddeutschen in der Schweiz nehmen an den Bundestagswahlen teil. Bundesweit liegt die Beteiligung traditionell bei mindestens 70 Prozent. Oder ein anderer Vergleich: Der Anteil jener Auslandschweizer, die im Stimmregister eingetragen sind, liegt bei rund 26 Prozent.

Weil wir keine eigenen Auslandswahlkreise haben, ist der Einfluss der Auslanddeutschen gering.
Autor: Hans Falk Hoffmann Deutscher in der Schweiz

Warum dieser geringe Wähleranteil unter den Auslanddeutschen? Einer, der sich schon seit langem für mehr Rechte der Auslanddeutschen einsetzt, ist Hans Falk Hoffmann. Er hat 35 Jahre im Cern in Genf gearbeitet, jetzt ist er pensioniert.

Hoffmann sagt: «Weil wir keine eigenen Auslandwahlkreise haben, ist der Einfluss der Auslanddeutschen gering.» Zudem sei das Prozedere, um sich überhaupt an den Wahlen zu beteiligen, viel zu kompliziert. «Das schreckt viele ab.»

Ich musste in einem Antrag begründen, inwiefern mich die politischen Verhältnisse in Deutschland betreffen.
Autor: Hans Falk Hoffmann Deutscher in der Schweiz

Auslanddeutsche müssen bei jeder Wahl wieder einen neuen Antrag stellen, damit sie wahlberechtigt sind. Dies mindestens 21 Tage vor dem Termin. Über zwei Seiten lang ist das Antragsformular, das ausgefüllt werden muss.

Noch komplizierter wird es, wenn man länger als 25 Jahre nicht mehr in Deutschland wohnt. «Ich musste in einem Antrag begründen, inwiefern mich die politischen Verhältnisse in Deutschland betreffen.» Ein Beamter in Deutschland entscheide dann, ob man wahlberechtigt sei. «Das ist absurd», so Hoffmann.

Im Büro des Bundeswahlleiters räumt man ein: «Es ist schon möglich, dass das Anmeldeverfahren kompliziert ist. Aber der Aufwand ist vertretbar.»

Betrugsgefahr als Begründung

Hoffmann versteht nicht, warum man es ihm so schwer macht, sich politisch zu beteiligen. Er verweist auf die Schweiz: «Auslandschweizer erhalten das Abstimmungscouvert automatisch.» Für Schweizer Bürger, die im Ausland wohnen, reicht es, ein einmaliges Formular an die Schweizer Vertretung einzureichen. Grundsätzlich ist es Pflicht, den Wohnsitz im Ausland zu melden, ebenfalls einen allfälligen Umzug.

Genau beim Wohnort und einem allfälligen Umzug sieht das Büro des Bundeswahlleiters in Deutschland ein Problem: «Die Meldeämter wissen eben nicht, wohin die Bürger ziehen.» Ausserdem sei es zu riskant, Wahlunterlagen ohne unmittelbare Adressangabe ins Ausland zu verschicken. «Es könnte ja sein, dass die Bürger umziehen und dies nicht melden.» Die Betrugsgefahr sei zu hoch.

Wahlbetrug könnte auch in der Schweiz passieren

In der Schweiz sehen die Behörden das Betrugsproblem nicht. «Uns ist nichts bekannt, dass es je einen Betrug gegeben hätte», sagt Sarah Mastantuoni, Direktorin der Auslandschweizerorganisation.

Das sei auch kein auslandspezifisches Problem. «Ein solcher Wahlbetrug könnte genauso gut auch in der Schweiz passieren.» Es komme vor, dass ein Couvert zurückkomme. Wenn das drei Mal der Fall ist, ist die Gemeinde befugt, die Person aus dem Stimmregister zu streichen.

Die deutschen Politiker sind der Meinung, dass nur wahlberechtigt ist, wer direkt den deutschen Gesetzen ausgesetzt ist.
Autor: Hans Falk Hoffmann Deutscher in der Schweiz

Der eigentliche Grund für das komplizierte Verfahren sei, so Hoffmann, dass Deutschland kein Interesse an der Meinung seiner Bürger im Ausland habe. «Die deutschen Politiker sind der Meinung, dass nur wahlberechtigt ist, wer direkt den deutschen Gesetzen ausgesetzt ist.» Diese Haltung sei in Zeiten europäischer Annäherung anachronistisch.

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