Fjodor Krascheninnikow versuchte vergeblich, sich zu wehren. Das Gericht in Jekaterinburg hielt im Januar am Urteil fest. Der Politologe muss wegen Beleidigung der Behörden im Internet umgerechnet 500 Franken Busse bezahlen. In der Region entspricht das einem Monatsgehalt. Nie hätte sich Krascheninnikow vorstellen können, dass er wegen eines Kommentars auf dem Messenger-Dienst «Telegram» einst vor Gericht stehen könnte.
Kritische Haltung führt zu Verfahren ...
Nach der Festnahme eines Oppositionellen fluchte er vergangenen Sommer sinngemäss übersetzt: «Käufliche Hunde, diese Putin-Richter!». Die umstrittene Nachricht hat er in der Zwischenzeit gelöscht – und heute bereut er seine Wortwahl: «In Russland gilt es als unhöflich, diese vulgären Worte auszuschreiben. Damit bin ich auch einverstanden. Ich mache das üblicherweise auch nicht. Ich habe emotional reagiert», erzählt er.
Der «Telegram»-Kanal von Krascheninnikow dreht sich meist um Kritik an der Justiz, um die Opposition und Proteste gegen die Regierung. Aus der Sicht von Krascheninnikow ist seine kritische Haltung der eigentliche Grund, warum ein Verfahren eingeleitet wurde. Die Anklage ist seiner Meinung nach nur ein Vorwand.
... oder gar zu Haft
Das Verfahren gegen den Politologen Krascheninnikow ist kein Einzelfall. Bussen von insgesamt 15’000 Franken haben russische Gerichte seit der Einführung des neuen Gesetzesartikels im vergangenen März gesprochen. Verboten sind laut Gesetz: «Informationen im Internet, welche den Staat oder Symbole der Russischen Föderation beleidigen».
Mit diesem und weiteren Gesetzen sind die Behörden in den vergangenen Jahren gegen Äusserungen im Internet vorgegangen. In mehreren Fällen wurden dabei auch Freiheitsstrafen ausgesprochen. So wurde Andrej Bubejew für das Teilen eines Artikels mit der Aussage «Die Krim ist ukrainisch!» mit mehr als zwei Jahren Haft bestraft.
Wir dürfen Parolen, die an Demonstrationen gerufen werden, nicht zitieren und dürfen keine Plakate zeigen, die eine Beleidigung der Behörden darstellen könnten. Was die Behörden beleidigt, ist eine politische Frage.
Eingeschränkte Berichterstattung
Vom Verbot der Behördenbeleidigung sind auch Medien betroffen wie das unabhängige Onlinemagazin «Znak» mit Sitz in Jekaterinburg. Der Chefredaktor Dmitri Kolesjew schildert: «Wir dürfen Parolen, die an Demonstrationen gerufen werden, nicht zitieren und dürfen keine Plakate zeigen, die eine Beleidigung der Behörden darstellen könnten. Was die Behörden beleidigt, ist eine politische Frage.»
Die neue Einschränkung hat sich im vergangenen Mai zum ersten Mal bemerkbar gemacht, als die Menschen in Jekaterinburg gegen eine Überbauung demonstrierten. In Konflikt mit den Behörden gerät die Redaktion jedoch regelmässig.
«Es vergehen keine zwei Wochen, bis sich die Behörden bei uns melden mit der Drohung, einen Artikel auf unserer Website zu blockieren. Die Verbote, worüber wir nicht berichten dürfen, nehmen ständig zu. Das Parlament verabschiedet laufend Gesetze, und die lokalen Behörden wenden diese immer strenger an», erzählt Kolesjew.
Der Traum vom abgekoppelten Internet
Die staatliche Kontrolle über das Internet gipfelte zuletzt im Gesetz für ein «souveränes Internet», das seit November schrittweise in Kraft gesetzt wird. Der politische Gedanke, der dem Gesetz zugrunde liegt, stammt von Wladimir Putin. Der russische Präsident hat im Laufe der Zeit seine Meinung über das Internet geändert. Noch zu Beginn seiner ersten Amtszeit, im März 2001, erklärte Putin: «Das Internet ist zukunftsweisend. Es ist eine tolle Art der Kommunikation und Information.»
Der erste Wendepunkt folgte ein knappes Jahrzehnt später, im Nachzug zu den grössten Protesten in Russland seit Jahren. Im Winter 2011/2012 hatten die Menschen den Protest im Internet organisiert. Die Behörden verabschiedeten darauf eine Reihe von Massnahmen zur Regulierung des Internets.
Der zweite Wendepunkt folgte knapp zwei Jahre später mit dem Umsturz der prorussischen Regierung in der Ukraine. Auch dort hatten die Menschen ihren Protest über das Internet koordiniert. Die Proteste und die aussenpolitische Eiszeit zwischen Russland und dem Westen dürften Putins Meinung über das Internet verändert haben.
Kurz nach den Protesten auf dem Maidan-Platz warnte der russische Präsident öffentlich: «Das Internet – dies sollte Ihnen allen bekannt sein – ist eine Erfindung der CIA! Noch immer wird das Kernstück des Internets von der CIA kontrolliert.»
Gezielte Verunsicherung
Das Internet wird vom Staat als Quelle von Gefahren wahrgenommen, vor denen sich Russland zu schützen habe. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass alle Internetanbieter in Russland neu verpflichtet sind, an ihren Netzwerken Geräte anzubringen, mit welchen der Datenverkehr auf seinen Inhalt durchleuchtet werden kann. Dies sei nötig, um Stabilität und Sicherheit garantieren zu können, heisst es von offizieller Seite.
Kritiker wie der IT-Experte Michail Klimarjew vermuten dahinter andere Absichten: «Damit wollen die Behörden den Leuten verbieten, im Internet zu sagen, was sie wollen. Gerichtsverfahren reichten bisher nicht. Damit lassen sich nicht alle einschüchtern. Also versuchen die Behörden mit technischen Mitteln, die aus ihrer Sicht unerwünschte Information vorgängig herauszufiltern.»
Getestet wurde der Internetfilter laut Behörden in den vergangenen Monaten auch in Jekaterinburg. Interviewanfragen von SRF lehnte die zuständige Behörde jedoch ab. Die Intransparenz der Behörden sei beabsichtigt: «Seit bekannt wurde, dass bei uns die Technik getestet wird, herrscht Panik, wenn die Internetverbindung kurz schlecht ist. Alle denken: ‹Das war die Regierung!› Ich versuche, diese psychologische Einschüchterung zu bekämpfen. Die Technik dazu ist nicht weit genug entwickelt – sie ist schlicht nicht einsatzfähig», erzählt Klimarjew.
Wie die Strategie der Behörden im Einzelfall dennoch funktionieren kann, zeigt sich am Beispiel von Fjodor Krascheninnikow. Seit dem Verfahren vor Gericht zensiert er sich nun öfters selbst, wie er im Interview gegenüber SRF eingesteht: «Beim Schreiben frage ich mich jetzt: Wozu setze ich mich unnötig einer möglichen Gefahr aus?»
Rundschau, 5.2.2020, 20:05 Uhr