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Entschädigungsregelung EU will gestrandete Reisende besserstellen

Zug verspätet, Flugzeug verpasst oder Ähnliches: Die Regeln für Entschädigungen sollen klarer werden.

Jedes Jahr steigen in Europa 13 Milliarden Reisende in ein Flugzeug, Schiff, einen Zug oder Bus. Kommen sie nicht wie vorgesehen ans Ziel, werden sie im Vergleich zum Rest der Welt – auch im Vergleich zur Schweiz – relativ grosszügig entschädigt.

Das sei gut, könnte aber in vielen Punkten noch viel besser sein, findet die EU-Verkehrskommissarin Adina Valean. Dieser Eindruck festigte sich vor allem während der Corona-Pandemie. Lockdowns und Reisebeschränkungen stellten die ganze Branche auf den Kopf. Millionen Reisende erhielten ihre Vorauszahlungen an Reiseanbieter viel zu spät, unvollständig oder gar nicht zurück.

Besserer Austausch von Reisedaten

Darum will sich die EU-Kommission von den Gesetzgebern nun schärfere Sanktionsmöglichkeiten geben lassen. Sie will sich auch das Recht geben lassen, einen offenen europäischen Datenraum für Verkehrsinformationen zu schaffen. Das sind Normen, die den automatischen Austausch von Reisedaten über alle Transportmittel und Verkehrsunternehmen hinweg regeln.

Ein Reisebüro, das ein Pauschalarrangement verkauft, kann künftig seine Kunden so besser informieren, falls Züge verspätet oder Abflüge hinausgeschoben werden. Heute erfolgt das manuell. Eine Pflicht, es überhaupt zu tun, gibt es keine.

Symbolbild: Reisende in der Abflughalle eines Flughafens.
Legende: Nicht immer klappt alles beim Reisen wie geplant. In diesen Fällen sollen die Hürden für Entschädigungen der Reisenden abgebaut werden. Keystone/Ennio Leanza

Der Verkehrdatenraum ist eine Voraussetzung für neue Passagierrechte: Erstmals sollen gemäss Vorschlag der EU-Kommission Reisende auch Entschädigungen einfordern können, wenn sie eine Pauschalreise mit mehreren Transportmitteln kaufen: mit der Deutschen Bahn an die Nordsee, dann mit der dänischen Fähre nach Schweden und weiter mit der Eisenbahn nach Stockholm.

Wer eine solche Reise als Paket einkauft, muss im Falle von Verspätungen über Reisealternativen informiert werden und Mehrkosten vergütet erhalten.

Gutscheine definitiv nicht mehr erlaubt

Ausserdem dürfen Rückerstattungen nicht mehr nur in Form von Gutscheinen erfolgen. Diese Praxis wurde zu Pandemiezeiten zur Regel, obschon sie schon heute illegal ist. Auch wer eine Reise annulliert, müsse ausbezahlt werden, ohne Abzug von Gebühren, verspricht die EU-Verkehrskommissarin: «Kein Reiseanbieter darf mehr Gebühren erheben für Rückerstattungen.»

Als weitere Erleichterung normiert die EU die Rückforderungsanfragen auf einem Standardformular. Wer sich schon einmal durch diesen Prozess gequält hat, erkennt sofort den Nutzen dieser Vorschrift.

Einige Schlupflöcher bleiben bestehen

Die ideale Welt dürfen gestrandete Reisende in der EU dennoch nicht erwarten. Denn es gibt Schlupflöcher. Das grösste umfasst die Definition, was ein Reisepaket beinhaltet.

Häufig glauben Kunden nämlich, ein Kombiticket zu kaufen, etwa ein Zugticket nach Paris mit Weiterfahrt nach London. Im Kleingedruckten steht aber, dass zwei getrennte Fahrten reserviert wurden. Einzige Neuerung: Das Kleingedruckte muss gross herausgestrichen werden. Zumindest Transparenz ist damit sichergestellt.

Wahrscheinlich werden aber bestimmte Pauschalarrangements gar nicht mehr als Kombiticket angeboten. Welches Reisebüro würde heute eine Kombination von Zugticket nach Frankfurt Flughafen mit dem Weiterflug nach New York verkaufen? Schliesslich wäre das wegen der Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn in fast jedem Fall ein Verlustgeschäft.

Echo der Zeit, 29.11.2023, 18:00 Uhr

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