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EU-Asylpolitik Rückführung von Abgewiesenen gelingt nur in Ausnahmefällen

Die EU hat mit 18 Drittstaaten Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Die Umsetzung misslingt oft, nur etwa ein Fünftel wird zurückgeführt.

«Positive Anreize» hätten in der Vergangenheit nicht immer auch zu «positiven Ergebnissen» geführt, schreibt der Europäische Rechnungshof in seiner jüngsten Untersuchung zur Wirkung der EU-Asylpolitik. Diese Formulierung ist eher beschönigend.

Der Bericht der unabhängigen Prüferinnen und Prüfer lässt nämlich kaum Raum für schönfärberische Interpretationen. Die Rückführung von Menschen, deren Gesuch auf Verbleib in der EU abgelehnt wurde, gelingt nur in Ausnahmefällen.

Eine halbe Million Eingewanderte pro Jahr erhalten kein Bleiberecht und müssten wieder ausreisen. Das tut aber nur rund ein Drittel. Wobei diese Zahl auch die Realität verzerrt. Denn die Quote sinkt auf bloss einen Fünftel bei Ländern ausserhalb des europäischen Kontinents. Regelmässige Rückführungen gelingen offenbar nur in Staaten des Westbalkans, in die Türkei oder nach Georgien.

Einmal in Europa, immer in Europa?

Weil das Rückführungssystem in hohem Masse ineffizient sei, schrecke es nicht ab. Im Gegenteil: Es «leistet illegaler Migration Vorschub», so der Rechnungshof. Es habe sich herumgesprochen, dass, wer nach Europa gelange, kaum damit rechnen müsse, zurückgeschafft zu werden.

Das Problem sind nicht die Rückführungsabkommen mit Drittstaaten an sich, sondern die Umsetzung. Und viele Probleme sind hausgemacht. Denn teilweise behindern parallele bilaterale Verhandlungen mit Drittstaaten über Rückführungen einen gemeinsamen Ansatz auf europäischer Ebene. Im Falle von Algerien war das der Fall.

Teilweise verweigern sogar EU-Staaten Auskünfte über bilaterale Rückführungsabkommen, weil sie sich davon Vorteile gegenüber anderen EU-Staaten versprechen. Das zeigt: Es fehlt an einem EU-weiten Ansatz und an einer gemeinschaftlichen Koordination bei den Rückführungen.

Hebel gäbe es. Wirkungsvoll sei die Verknüpfung der Rückführungsabkommen mit Visa-Erleichterungen in kooperierenden Staaten. Noch wirkungsvoller sind weniger verbindliche Rückführungsvereinbarungen, weil diese die verschiedenen Anreize flexibel verknüpfen: Visa-Regeln, Direktzahlungen an Rückkehrende und EU-Gelder aus dem Entwicklungsfonds.

Erwartet und wirkungslos

Einsetzen lassen sich diese Mittel aber nur, wenn die EU-Staaten koordiniert mit einem klaren politischen Willen vorgehen. Und genau dieser fehlte in der Vergangenheit in der EU-Asylpolitik.

Das Dossier ist seit sechs Jahren politisch blockiert. Der angestrebte breit abgestützte EU-Migrationspakt ist nicht einmal in Umrissen erkennbar. In diesem Sinne ist die Analyse des EU-Rechnungshofs zum wirkungslosen Rückführungssystem der EU keine Überraschung. Und er wird einmal mehr ohne Wirkung bleiben.

 

SRF 4 News, Rendez-vous, 14.09.2021, 12:30 Uhr

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