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Verhandlungsführer Axel Voss (CDU) zur Urheberrechts-Reform
Aus News-Clip vom 13.02.2019.
abspielen. Laufzeit 18 Sekunden.

EU reformiert Urheberrecht Google und Facebook müssen künftig bezahlen

  • Internet-Suchmaschinen, bei denen man nach Nachrichten suchen kann – etwa Google News oder Facebook – sollen in der EU künftig Geld für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten zahlen müssen.
  • Unterhändler der EU-Kommission, des Rats der EU und des Europäische Parlaments haben sich auf einen Entwurf für eine entsprechende Reform des Urheberrechts geeinigt.
  • Die Einigung muss noch vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden.

Audio
Streit um die Urheberrechtsreform
aus HeuteMorgen vom 14.02.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 47 Sekunden.

In den allermeisten Fällen ist das nur noch eine Formalität. Weil die Debatte jedoch so aufgeladen ist, könnte die Reform allerdings noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

Umstrittenes Leistungsschutzrecht

Befürworter argumentieren, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie grosse Mengen fremder Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichten-Websites äusserten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite ihrer Meldungen angewiesen sind.

Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und sehr kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Titeln oder ganzen Sätzen ist hingegen verboten.

Auch YouTube in der Pflicht

Die Einigung nimmt auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen – oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen.

Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind.

«Algorithmen sind nicht in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung von einer legalen Verwendung von geschützten Werken zu unterscheiden», sagte der deutsche SPD-Europaabgeordnete Tiemo Woelken nach der Einigung. «Satire, Parodie oder vom Zitatrecht gedeckte Verwendungen werden dann fälschlicherweise geblockt.»

Die Vorgeschichte

  • Die Debatte über die Neuregelung der 20 Jahre alten Urheberrechts-Bestimmungen läuft seit zwei Jahren.
  • Auf beiden Seiten führte die Diskussion zu intensiver Lobbyarbeit.
  • Deutsche Zeitungsverlage wie etwa Axel Springer kämpfen seit Jahren dagegen, dass Google kurze Nachrichtentexte von deren Webauftritten kostenlos auf dem werbefinanzierten News-Portal von Google übernimmt.
  • Der US-Konzern weigert sich, für die Nutzung eine Vergütung an die Verleger zu zahlen.

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