- Die EU-Abgeordneten haben eine Verschärfung des Waffenrechts verabschiedet.
- Die Mitgliedstaaten müssen damit künftig kontrollieren, ob umgebaute Versionen ursprünglich scharfer Waffen tatsächlich dauerhaft unbrauchbar gemacht wurden.
- Die Staaten müssen den neuen Regeln noch offiziell zustimmen.
Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris vom November 2015 will die EU-Kommission bestimmte halbautomatische Waffen für Privatleute verbieten. Das sind Schusswaffen, die bei Betätigung des Abzugs jeweils nur einen Schuss abgeben, aber selbsttätig nachladen. Betroffen sind Kurzwaffen mit Magazinen von mehr als 20 und Langwaffen mit mehr als zehn Patronen.
Konsequenzen auch für die Schweiz
Die Mitgliedsländer sollen sich zudem gegenseitig über Personen mit Waffenscheinen informieren können. Regelmässige medizinisch-psychologische Tests für Waffenbesitzer sollen möglich, aber nicht zwingend sein. Die Rückverfolgung von Waffen sowie deren Bauteile will die EU mit neuen Vorgaben erleichtern, um auch den Schwarzmarkt zu erfassen. Die Regeln um Gewehre unbrauchbar zu machen sowie für den Verkauf im Internet werden ebenfalls verschärft.
Die Schweiz als Schengen-Mitglied muss die Regeln übernehmen. Allerdings hat die Schweiz einen Sonderpassus ausgehandelt. Schweizer Armeeangehörige dürfen beim Austritt aus dem Militärdienst weiterhin die Waffe kaufen und privat besitzen. Ungeachtet dessen dürften einige Einschränkungen auch in der Schweiz für rote Köpfe sorgen.