- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte macht Russland für die Ermordung des ehemaligen russischen Geheimdienstmitarbeiters Alexander Litwinenko verantwortlich.
- Der Kreml-Kritiker wurde 2006 in London mit dem radioaktiven Stoff Polonium 210 vergiftet und starb danach in einem Spital.
- Russland weist den Entscheid des Gerichts zurück – es lägen bisher keine Ergebnisse der Untersuchung zu diesem Fall vor, sagte ein Sprecher des Kremls.
Der Europäische Gerichtshof kam am Dienstag zum Urteil, dass Russland für die Ermordung des Ex-Agenten verantwortlich sei. Die beiden Männer, die Alexander Litwinenko mit dem radioaktiven Polonium 210 vergifteten, hätten dem Anschein nach im Auftrag oder unter Kontrolle der russischen Behörden gehandelt.
Da Russland sich weigere, interne Ermittlungsdokumente zu teilen, die das Gegenteil beweisen könnten, werde die Ermordung Litwinenkos Russland zugerechnet. Damit verstosse Russland gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben, entschied das Gericht.
Ausserdem befand das Gericht, dass die beiden Männer keinen persönlichen Grund gehabt hätten, Litwinenko zu töten. In eigener Mission wären sie zudem nicht an das seltene Strahlengift gekommen.
Russland weist Urteil zurück
Die Aussagen des Gerichts seien unbegründet, denn es lägen noch keine Ergebnisse vor, sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow gegenüber der Agentur Interfax. «Es ist unwahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte über Befugnisse und technologische Fähigkeiten verfügt, um Informationen in dieser Angelegenheit zu erhalten.» Deshalb weise Russland den Entscheid zurück.
Litwinenkos Witwe, die vor das Strassburger Gericht gezogen war, soll von Russland 100'000 Euro Entschädigung erhalten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Strassburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten, darunter auch Russland, ein. Die Urteile des Gerichtshofs sind bindend.