- Ousman Sonko wollte vor Bundesstrafgericht seine Freilassung erwirken. Doch auch der zweite Rekurs wurde abgelehnt. Die Untersuchungshaft wurde bis zum 25. Juli verlängert.
- Gegen Sonko besteht der dringende Tatverdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
- Der ehemalige Innenminister von Gambia ist seit dem 28. Januar in der Schweiz in Haft.
- Sonko hat im November letzten Jahres ein Asylgesuch gestellt.
Bereits am 24. Februar hatte das Bundesstrafgericht die befristete Untersuchungshaft bis Ende Mai verlängert. Später hatte die Vorinstanz die Untersuchungshaft erneut verlängert, bis zum 25. Juli. Die Richter in Lausanne haben nun Sonkos Beschwerde gegen eine erneute Verlängerung abgelehnt. Nach dem Bundesstrafgericht bestehe eine Flucht- und Kollusionsgefahr.
Dringender Tatverdacht
Das aktuelle Urteil gibt Einblick in den Stand der Ermittlungen. Es liegen Berichte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und über willkürliche Hinrichtungen vor.
Neu hinzugekommen sind jetzt Aussagen eines ehemaligen Offiziers der gambischen Armee, der schildert wie er gefoltert worden ist. Die Folterungen erfolgten auf Anweisung der Gefängnisdirektion, die ihrerseits auf Befehl des Innenministers handelte. Sonkos Innenministerium trug die Verantwortung über den Strafvollzug in Gambia – das belegt auch eine Verordnung, die die Bundesanwaltschaft zu den Beweisstücken gelegt hat.
Sonko erklärte dagegen, dass Folter in Gambia keine systematische Praxis gewesen sei. Das sei jedoch nicht glaubhaft, schreibt das Gericht. Gemäss UNO-Folterbericht sei davon auszugehen, dass die Polizei in einigen Fällen selbst gefoltert habe. Es bestehe der dringende Tatverdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
So könnte dieser erst 2011 in der Schweiz eingeführte Straftatbestand zum ersten Mal angewandt werden. Darum bedeutet der Fall Neuland für die Schweizer Justiz.
Die neue gambische Regierung hat erklärt, sie möchte Sonko in seinem Heimatland vor Gericht bringen. Sollte eine Auslieferung nach Gambia nicht möglich sein, so solle die Schweiz den ehemaligen Innenminister einem internationalen Gerichtshof überstellen. Ein Auslieferungsgesuch aus Gambia ist beim Bundesamt für Justiz (BJ) nach wie vor nicht eingegangen, wie es bei der Medienstelle des Bundesamtes für Justiz auf Anfrage hiess.