- Der frühere deutsche Geheimagent Werner Mauss ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
- Damit muss der 77-Jährige nicht ins Gefängnis.
Die Richter am Bochumer Landgericht waren überzeugt, dass Mauss unter einem Decknamen grosse Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch zwischen 2002 und 2011 Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat.
Mauss hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten, seine Verteidiger forderten einen Freispruch. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, Revision einzulegen. Sie warfen den Richtern vor, entlastenden Beweisen «nicht zugänglich» gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt.
Mauss behauptet, dass ihm die meist in Stiftungen angelegten Millionen nicht zuzurechnen seien. Es handele sich vielmehr um einen Fonds ausländischer Geldgeber, der dazu gedient habe, seine geheimen Agententätigkeiten zu finanzieren.
Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilsbegründung von einer «beeindruckenden Lebensleistung» von Mauss, die bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sei.