- Erst verboten – nun doch wieder erlaubt: Die Ausgangssperre als Massnahme gegen die Corona-Pandemie bleibt in den Niederlanden vorerst bestehen.
- Zunächst hatte ein Verwaltungsgericht in Den Haag die Ausgangssperre mit sofortiger Wirkung verboten.
- Dagegen hatte die Regierung Berufung eingelegt und im Eilverfahren die Aussetzung des Urteils gefordert. Dem gab das Gericht am Abend statt.
- Bis zum Berufungsverfahren am Freitag bleibt die Ausgangssperre damit also in Kraft.
Die Corona-skeptische Protestgruppe «Viruswahrheit» hatte gegen die Ausgangssperre, die seit dem 23. Januar gilt, geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte der Gruppe recht gegeben und die Massnahme für unrechtmässig erklärt.
Die Regierung hatte die Ausgangssperre auf Grundlage eines Notgesetzes verhängt. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich aber nicht um eine akute Notsituation. Die Massnahme ist nach Ansicht des Gerichts eine schwere Einschränkung der Bewegungsfreiheit und ein Eingriff in die persönlichen Lebensumstände der Bürger.
Gegen das Urteil hatte die Regierung Berufung eingelegt. Das Verfahren soll nun am Freitag stattfinden. Bis dahin dürfen Bürger ihre Wohnungen weiterhin von 21.00 Uhr bis 4.30 Uhr nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen. An den ersten Abenden nach Inkrafttreten hatte es in zahlreichen Städten heftige Krawalle gegeben. Die Massnahme war erst kürzlich bis zum 3. März verlängert worden.
Rutte rief die Bürger dringend dazu auf, die Ausgangssperre zu beachten. Die Massnahme sei dringend notwendig, um die Verbreitung vor allem der ansteckenderen britischen Virusvariante zu stoppen. «Es ist echt wichtig, dass wir unsere sozialen Kontakte so stark wie möglich einschränken», sagte Rutte.