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Gerichtsurteil in Deutschland Verfassungsgericht rügt Angela Merkel wegen Äusserungen zur AfD

Die Ex-Bundeskanzlerin hat sich während ihrer Amtszeit laut dem Urteil nicht neutral über die Thüringen-Wahl Anfang 2020 geäussert. So habe sie die Rechte der AfD verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht rügt die deutsche alt Bundeskanzlerin Angela Merkel für Äusserungen zur AfD. Sie habe im Amt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstossen, entschieden die höchsten deutschen Richterinnen und Richter.

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Aus dem Archiv: Politisches Erdbeben bei Wahl in Thüringen
Aus Tagesschau vom 05.02.2020.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten.

Zur Äusserung Merkels kam es anlässlich der Thüringer Ministerpräsidentenwahl am 5. Februar 2020. Überraschend wurde FDP-Politiker Thomas Kemmerich zum Regierungschef gewählt. Neben Stimmen der eigenen Partei und der CDU bekam er in geheimer Wahl anscheinend alle Stimmen der AfD, die ihren eigenen Kandidaten fallen liess.

«Schlechter Tag für Demokratie»

Merkel hatte sich tags darauf zu Wort gemeldet und ihrer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa eine «Vorbemerkung» vorausgeschickt. Das Wahlergebnis müsse «rückgängig gemacht werden», zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen, sagte Merkel. Und: «Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.»

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