Der Handel mit Elfenbein ist in der EU demnächst weitgehend verboten. Am 19. Januar tritt ein Gesetzespaket in Kraft, welches Importe, Exporte und EU-internen Handel mit dem weissen Gold sehr stark einschränkt. Die EU-Kommission hatte die Massnahmen im Dezember angenommen, sie wurden daraufhin im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Das Gesetzespaket sieht einige wenige Ausnahmen vor, so darf etwa rohes Elfenbein nur für Reparaturen antiker Artefakte gehandelt werden. Verarbeitetes Elfenbein darf nur noch gehandelt werden, wenn die Objekte älter als von 1947 sind und ein entsprechendes Zertifikat besitzen. Für Musikinstrumente gilt das Jahr 1975 als Grenze. Teilweise dürfen die Objekte und Instrumente jedoch nur an Museen verkauft werden.
Die Kommission schrieb in ihrer Mitteilung im Dezember, dass schätzungsweise 20’000 bis 30’000 Afrikanische Elefanten jedes Jahr für ihr Elfenbein illegal getötet würden. International ist der kommerzielle Handel mit Elfenbein eigentlich bereits seit 1989 über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites verboten.
Doch es existierten etliche Schlupflöcher, erklärt Daniela Freyer von Natur- und Tierschutzorganisation Pro Wildlife in München: «Viele Länder erlauben innerhalb ihrer eigenen Grenzen leider immer noch den Elfenbeinhandel, und das war bisher auch für die EU so.»
Verschärfungen wirken sich auch auf Schweiz aus
Freyer bezeichnet den EU-Beschluss als deutlichen Fortschritt: Der Handel werde nun wesentlich strenger reguliert – vor allem die Ein- und Ausfuhr von Elfenbein sei nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Die Tierschützerin mahnt aber, dass es auch weiterhin zu Betrugsversuchen kommen könnte: So könnte Elfenbein als «antik» gehandelt werden, obwohl es neueren Datums als 1947 sei, wie es das Gesetz vorsieht. «Möglichkeiten zum Betrug bleiben bestehen. Deswegen haben wir und andere Tierschutzorganisationen uns für ein vollständiges Verbot des Elfenbeinhandels zu kommerziellen Zwecken in der EU eingesetzt.»
In der Schweiz wird der Handel mit Elfenbein durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten geregelt. Der Grossteil des erlaubten Handels werde mit Ländern der EU getätigt, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf Anfrage. Die Verschärfungen der EU würden sich also auch auf die Schweiz auswirken, da Ein- oder Ausfuhren nur möglich seien, wenn die geltenden Bestimmungen auf beiden Seiten eingehalten werden.