- Vor knapp fünf Jahren hat ein Gericht in London Boris Becker für zahlungsunfähig erklärt. Danach musste er all sein Vermögen offenlegen – doch das tat der einstige Tennis-Superstar nicht.
- Zu diesem Schluss kommt ein Geschworengericht in der britischen Hauptstadt.
- Nun haben die Geschworenen Boris Becker schuldig gesprochen.
Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker haben die Geschworenen den deutschen Ex-Tennisstar in mehreren Punkten schuldig gesprochen. Der 54-Jährige habe seinem Insolvenzverwalter Mark Ford Teile seines Vermögens vorenthalten, entschieden die Geschworenen. Becker könnte damit theoretisch eine Haftstrafe drohen. Das Strafmass soll am 29. April verkündet werden. Becker war bei der Urteilsverkündung zugegen – er kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
Becker war am 21. Juni 2017 gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt worden. Die Geschworenen kamen zum Schluss, dass er in vier von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichtigen Grand-Slam-Turnier 1985.
War Becker «faul und naiv»?
Der einstige Ausnahmesportler hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, hatte Becker vor Gericht ausgesagt. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw, hatte ihn als «naiv und faul» dargestellt. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hätte.
Die Staatsanwältin schenkte seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren.