- Die Hauptangeklagte im sogenannten NSU-Prozess, Beate Zschäpe, muss lebenslang in Haft bleiben.
- Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision gegen ihre Verurteilung wegen zehnfachen Mordes und weiterer schwerer Straftaten in allen wesentlichen Punkten als «offensichtlich unbegründet» zurück.
- Mit dem heutigen Urteil des Karlsruher Gerichts ist das Urteil rechtskräftig.
Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, sodass eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen ist. Laut Karlsruher Gericht verwarf das Bundesgericht die Revision mit schriftlichem Beschluss und strich nur eine Einzelstrafe. «Die lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe und die festgestellte besondere Schuldschwere sind hiervon jedoch unberührt geblieben.» Der rechtsextremistische «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU) hatte zwischen 2000 und 2007 neun Männer türkischer und griechischer Herkunft sowie eine Polizistin ermordet.
Auch die Verurteilung von zwei Mitangeklagten, Ralf W. und Holger G., bestätigte der BGH: Ralf W. wurde als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt, Holger G. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren Haft. Damit ist nur noch das Urteil gegen den Mitangeklagten André E. nicht rechtskräftig. Hier hat der Bundesgerichtshof für Anfang Dezember eine mündliche Verhandlung angesetzt.
Zschäppe hatte knapp 14 Jahre mit zwei Freunden im Untergrund gelebt. In diesem Zeitraum führten sie die Morde an den neun Männern und einer Polizistin aus. 2011 nahmen sich ihre Kollegen das Leben, um der drohenden Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete daraufhin die gemeinsame Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich. Als einzige Überlebende des Trios ist sie als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt – auch wenn es keine Beweise gebe, dass sie selbst an einem der Tatorte war.