- Eine vor rund zweieinhalb Jahren in Deutschland eingeführte Masern-Impfpflicht unter anderem für Kita-Kinder bleibt in Kraft.
- Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies mehrere Klagen betroffener Familien zurück.
- Die Grundrechtseingriffe seien nicht unerheblich, aber derzeit zumutbar, argumentieren die Richterinnen und Richter.
«Ohne Verstoss gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern eingeräumt», schreibt das Gericht in einer Mitteilung. Die Impfpflicht soll dazu beitragen, die Masern eines Tages ganz auszurotten.
Experten gehen davon aus, dass das hochansteckende Virus erst dann keine Chance mehr hat, wenn flächendeckend mindestens 95 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Das ist noch nicht erreicht.
Verstoss wird gebüsst
Im Fokus stehen vor allem Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen. Seit 1. März 2020 dürfen in Deutschland Kitas Kinder ab einem Jahr nur noch aufnehmen, wenn sie geimpft sind oder schon die Masern hatten. Bei Tagesmüttern gelten dieselben Regeln. Eltern bereits betreuter Kinder hatten bis 31. Juli 2022 Zeit, den Nachweis vorzulegen. Von der Schule wird wegen der Schulpflicht zwar kein Kind ausgeschlossen. Den Eltern drohen aber Bussgelder von bis zu 2500 Euro.
Die vier Elternpaare mit ungeimpftem Kleinkind hatten geklagt, weil sie darin einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sehen.
Experten warnen vor dem Trugschluss, die Masern seien nur eine harmlose Kinderkrankheit. Es kann zu Komplikationen kommen, und das Immunsystem bleibt für längere Zeit geschwächt. Eine seltene Spätfolge ist eine Gehirnentzündung, die fast immer tödlich endet. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere.
Seit März gibt es in Deutschland auch eine Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal. Diese hatte das Verfassungsgericht noch im Frühjahr überprüft und ebenfalls gebilligt.