Kaum begonnen, ist ein in Deutschland geführter Prozess um eine mögliche Gesundheitsgefahr durch die Antibaby-Pille «Yasminelle» schon wieder beendet worden.
Keine aussergrichtliche Einigung
Die Verhandlung werde im nächsten Jahr fortgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Daun in Waldshut-Tiengen im Bundesland Baden-Württemberg. Der Versuch, eine aussergerichtliche Einigung herbeizuführen, sei gescheitert. Nun will das Gericht mindestens zwei Sachverständige bestellen, aber erst im neuen Jahr.
Ausgangspunkt des vertagten Prozesses ist die Klage einer 31 Jahre alten Frau gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer mit Sitz in Leverkusen. Dieser vertreibt die Pille «Yasminelle».
Lungenembolie erlitten und fast gestorben
Die Klägerin macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme verantwortlich. So habe sie ein mindestens doppelt so hohes Thrombose-Risiko als andere Präparate.
Nach der Einnahme der Pille habe sie im Juni 2009 eine Lungenembolie erlitten und sei daran fast gestorben. Sie fordert von Bayer rund 200'000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Parallelen zum Fall Céline
Der Pharmakonzern halte die Klage für unbegründet, sagte ein Sprecher. In den USA hatten mehrere tausend Frauen gegen Bayer geklagt. Bis Anfang dieses Jahres schloss der Konzern rund 9000 Vergleiche in Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden US-Dollar ab, ohne jedoch eine juristisch wirksame Verantwortung anzuerkennen.
Der Fall in Deutschland weist Parallelen zum Fall Céline auf: Die junge Schweizerin hatte nach der Einnahme der Antibaby-Pille «Yasmin» im Jahr 2008 eine Lungenembolie erlitten. Der damit verbundene Sauerstoffmangel führte zu einer schweren Hirnschädigung – und einer schweren geistigen Behinderung von Céline. Ein Jahr später scheiterte ihre Mutter mit einer Schadensersatzklage am Bundesgericht.