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International Argentinisches Gericht weist Klage gegen Präsidentin Kirchner ab

Der Bundesrichter lehnt die Klage ab, weil keine Straftat begangen worden sei. Die gesammelten Hinweise seien «weit davon entfernt, den Mindeststandard zu erfüllen», hiess es in der Begründung von Richter Daniel Rafecas.

In Argentinien hat ein Bundesrichter die Anklage gegen Präsidentin Cristina Kirchner im Zusammenhang wegen versuchter Strafvereitelung nach dem Terroranschlag auf ein jüdisches Gemeindezentrum in Buenos Aires 1994 abgewiesen.

Kirchner war vorgeworfen worden, eine mutmassliche Verwicklung des Irans in das Attentat vertuscht zu haben. Er nehme den Fall nicht an, weil keine Straftat begangen worden sei. Die gesammelten Hinweise seien «weit davon entfernt, den Mindeststandard zu erfüllen», hiess es in der Begründung von Bundesrichter Daniel Rafecas.

Rücksicht auf Teheran?

Die Vorwürfe stammen vom verstorbenen Staatsanwalt Alberto Nisman. Er hatte die Ermittlungen zum Anschlag von 1994 geführt. Nach Nismans ungeklärtem Tod Mitte Januar wollte die Staatsanwaltschaft den Fall wiederaufrollen und hatte darum Kirchner formal beschuldigt.

Nur wenige Stunden vor einer geplanten Anhörung im Parlament wurde Staatsanwalt Nisman tot in seiner Wohnung aufgefunden. Er hatte Kirchner und ihren Aussenminister Héctor Timerman beschuldigt, iranische Regierungsvertreter vor der Strafverfolgung schützen zu wollen, um das Verhältnis zu Teheran nicht zu belasten.

Kirchner spricht von Komplott

Viele Argentinier glauben, die Regierung Kirchner habe Nisman töten lassen, weil sie seine Enthüllungen fürchtete. Kirchner warf hingegen dem Geheimdienst SI vor, gegen die Regierung zu agieren. Sie mutmasste, Nisman sei getötet worden, um ihr im Anschluss Vertuschung vorwerfen zu können.

Aus Kirchners Umfeld wurde auf ehemalige Geheimdienstmitarbeiter verwiesen, die sich womöglich für ihre kürzliche Entlassung rächen wollten. Kirchner hatte im Dezember die damalige SI-Spitze abgelöst. Das sorgte in Sicherheitskreisen für erhebliche Unruhe.

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