Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist rechtskräftig wegen Steuerbetrugs verurteilt. Das höchste Gericht des Landes bestätigte die Haftstrafe der unteren Instanz gegen den Medienunternehmer.
Es ist die erste definitive Verurteilung des früheren Premiers nach vielen Prozessen – und bedeutet dennoch einen Teilerfolg für ihn: Das Gericht entschied nämlich ebenfalls, dass das mit dem Urteil der früheren Instanz verbundene Ämterverbot für Berlusconi neu verhandelt werden muss. «Das Schlimmste hat Berlusconi damit abwenden können», so SRF-Korrespondent Philipp Zahn in Rom.
Die vorhergehende Instanz hatte Berlusconi zu einem fünfjährigen Ämterverbot verurteilt. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte jedoch vor Gericht betont, es sollte auf drei Jahre reduziert werden. Damit könnte Berlusconi seinen Sitz im Senat wohl behalten.
«Schwierige Zeiten für Regierungschef Letta»
Vorerst kann Berlusconis politische Karriere also in jedem Fall weitergehen. Der Mitte-Rechts-Politiker ist mit seiner Partei wichtigster Koalitionspartner der Demokratischen Partei von Regierungschef Enrico Letta.
Auf diesen dürften nun schwierige Zeiten zukommen, schätzt SRF-Korrespondent Philipp Zahn. «Eines steht fest: Silvio Berlusconi bleibt schuldig wegen Steuerbetrugs. Und es gibt viele im linken Spektrum, die sagen, mit einer Partei, dessen Präsident rechtskräftig verurteilt ist, können wir die Koalition nicht fortführen.»
Wie genau Berlusconi die gegen ihn verhängte vierjährige Haftstrafe verbüssen wird, muss nun der italienische Senat entscheiden. Fest steht bereits, dass ihm drei der vier Jahre aus Altersgründen erlassen werden – so sieht es ein Gesetz aus dem Jahre 2006 vor. Das verbleibende Jahr wird er aus Altersgründen ebenfalls nicht hinter Gittern verbringen. Der Senat, in dem er selbst Mitglied ist, könnte aber grünes Licht geben für Hausarrest oder für Sozialstunden.
Weiteres Unheil droht
Das nun abgeschlossene Gerichtsverfahren ist eines von mehreren, in die Berlusconi derzeit verwickelt ist. Es handelte sich um den so genannten «Mediaset»-Prozess, in dem Berlusconi im Mai in zweiter Instanz schuldig gesprochen worden war.
Die Mailänder Richter hatten das Urteil der ersten Instanz bestätigt, wonach er mit einem System «massivsten Steuerbetrugs» die Kosten für TV-Rechte um Hunderte Millionen Euro in die Höhe trieb. Mit seinem TV-Konzern Mediaset soll er in den 1990er Jahren in eine Reihe fingierter Verkäufe verwickelt gewesen sein. Gegen das Urteil hatten die Anwälte des Ex-Regierungschefs Berufung eingelegt.
Berlusconis Verteidiger hatten in der mehrtägigen Verhandlung in dritter Instanz einen Freispruch auf ganzer Linie gefordert. Sie argumentierten, ihr Mandant habe sich strafrechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Berlusconi selbst erschien nicht vor Gericht. Er verfolgte abgeschirmt von der Öffentlichkeit mit seinen Vertrauten in seinem Palazzo Grazioli in Rom die Entscheidung des Gerichts. Der 76-Jährige hatte mehrmals seine Unschuld betont.
Berlusconi droht schon in Kürze weiteres Urteil vor Gericht. Im so genannten «Ruby»-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch wurde er in erster Instanz schuldig gesprochen. Ein Verfahren wegen Bestechung könnte im Herbst eröffnet werden.