Die Klage in Strassburg war auch dem Senatsausschuss in Rom vorgelegt worden, der sich ab Montag mit dem Fall befassen muss. In dem Ausschuss zeichnet sich eine Mehrheit für den Ausschluss von Berlusconi ab. Grundlage ist dabei ein Gesetz, wonach rechtskräftig verurteilte Parlamentarier ihr Mandat abgeben müssen.
Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention?
Berlusconis Lager hatte den Gang nach Strassburg angekündigt. Seine Mitte-Rechts-Partei PdL (Volk der Freiheit) wehrt sich mit allen Mitteln dagegen, dass der mehrfache frühere Regierungschef seine parlamentarische Karriere an den Nagel hängen muss.
Wiederholt drohte Berlusconis Seite mit einem Bruch der Regierungskoalition, in der PdL und die linke Demokratische Partei (PD) zusammenarbeiten.
Das Gesetz von Januar 2013, aus der Zeit unter Regierungschef Mario Monti, könne nicht rückwirkend auf die lange zurückliegenden Steuerdelikte angewandt werden, so eine Begründung Berlusconis. Es verstosse auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, weil es unverhältnismässige Sanktionen vorsehe.