Die deutsche Regierung hat sich darauf verständigt, kriminelle Ausländer deutlich schneller auszuweisen. Das teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas in Berlin mit.
Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben – obwohl sie hier Schutz suchen – Straftaten begehen zu können.
Demnach soll ein Straftäter künftig bereits dann ausgewiesen werden, wenn er wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.
Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die «Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, deutlich», sagte de Maizière. «Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten senken wir die Hürden in allen Fallkonstellationen deutlich ab.»
Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem «besonders schwerwiegenden» Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.
Die Diskussion über ein schärferes Ausweisungsrecht war aufgekommen nach den Vorkommnissen in der Silvesternacht in Köln. Aus einer Gruppe von mehreren hundert Männern waren dort massenhaft Frauen angegriffen und bestohlen worden. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich laut Polizei überwiegend um Männer aus Nordafrika, darunter viele Asylbewerber.