Erfolg für ZDF-Moderator Jan Böhmermann: Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat am Freitag die Beschwerde des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen den TV-Satiriker als unbegründet zurückgewiesen.
Grimme-Preisträger Böhmermann hatte sein Gedicht «Schmähkritik» Ende März in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» vorgetragen. Darin hatte er Erdogan mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht, aber darauf hingewiesen, dass dieses auch in Deutschland nicht erlaubt sei. Die Staatsanwaltschaft Mainz stellte aber die Ermittlungen wegen Beleidigung nach Paragraf 185 und 103 ein.
Vorverurteilung der Kanzlerin?
Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit für Böhmermann noch nicht. Zum einen muss das Schmähgedicht noch zivilrechtlich aufgearbeitet werden. Da geht es im November in Hamburg vor Gericht weiter. Dabei will Erdogan erreichen, dass der gesamte Text verboten wird.
Zum anderen übt Böhmermanns Anwalt Christian Schertz nun heftige Kritik an der deutschen Kanzlerin Angela Merkel. Diese habe das Gedicht pauschal als «bewusst verletzend» bewertet. Damit habe sie Böhmermann öffentlich vorverurteilt.