Das EU-Parlament hat neue Regeln für die Internetnutzung aufgestellt – unter der Bezeichnung Netzneutralität. Die neue Verordnung will, dass Anbieter wie Telefonkonzerne nur noch unter bestimmten Bedingungen in den Internet-Verkehr eingreifen dürfen.
Doch die Datenmenge wächst und damit auch die Gefahr von Staus im Netz. Deshalb wurde diskutiert, ob in Sonderfällen nicht doch manche Internetnutzer Vorfahrt bekommen sollten.
Eine solche Vorfahrt im Internet soll sich aber niemand erkaufen dürfen – beteuert die EU-Kommission.
In dem Papier der EU-Kommission wird allerdings der Begriff «Spezialdienste» eingeführt, der das Prinzip der Netzneutralität (siehe Box) aushebeln könnte.
Kritik an vagen Formulierungen
Die Rede ist von Diensten wie der Telemedizin oder dem Fernsehen im Internet. Diese Dienste sollen andere Nutzungen nicht verdrängen und nur angeboten werden, wenn es genügend Kapazität gibt. Sie dürfen aber privilegiert behandelt werden. Die Ausnahme von der Regel soll also dafür sorgen, dass beim Video-Streaming das Bild nicht ruckelt oder bei einer Telemedizin-Anwendung das Bild während einer Operation nicht plötzlich unscharf wird – nur weil gerade nicht genügend Bandbreite zur Verfügung steht.
Kritiker fürchten hier, dass die Netzneutralität durch vage Formulierungen praktisch abgeschafft wird. Zudem wird befürchtet, dass die Entwicklung innovativer Dienste behindert wird, wenn Internet-Provider bezahlpflichtige «Überholspuren» für bestimmte Daten einrichten und andere Dienste ausbremsen dürfen.
Roaming-Gebühren im EU-Ausland fallen 2017
Das Europaparlament hat zudem beschlossen, dass die Roaming-Gebühren im EU-Ausland ab Mitte 2017 fallen. Reisende müssen ab dann keine Extragebühren für die Handynutzung mehr zahlen. Die Roaming-Gebühren fallen ab 15. Juni 2017 weg.
Ursprünglich wollte die EU-Kommission das Roaming-Verbot bereits auf Ende 2015 einführen, war damit aber am Widerstand mehrerer EU-Länder gescheitert. Ab dem 30. April 2016 werden die Roaming-Gebühren zunächst gesenkt: So soll der Aufschlag dann höchstens fünf Cent pro Minute für Anrufe, zwei Cent für SMS und fünf Cent je Megabyte Datenvolumen betragen.