Nach langem Zögern will der Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt Raubkunstwerke aus jüdischem Besitz zurückgeben.
Sein Rechtsanwalt Christoph Edel kündigte in der «Süddeutschen Zeitung», dem Norddeutschen und dem Westdeutschen Rundfunk an, dass alle Exponate, die aus «jüdischem Besitz gestohlen oder geraubt wurden, an die jeweiligen Besitzer oder deren Nachfahren herausgeben» werden.
Nur kleiner Teil unter Raubkunstverdacht
Rechtsanwalt Edel betonte jedoch, dass «nur wenige Prozent der Sammlung Cornelius Gurlitt unserer Rechtsauffassung nach unter Raubkunstverdacht stehen».
Als erstes Werk soll gemäss den Angaben das Porträt «Sitzende Frau» von Henri Matisse übergeben werden. Die Herausgabe solle in Kürze mit den Nachfahren des Pariser Kunstsammlers Paul Rosenberg vereinbart werden.
Das von den Nazis geraubte Werk gehörte zeitweise zur Kunstsammlung der Nazi-Grösse Hermann Göring und war auf Umwegen in den Besitz der Familie Gurlitt gelangt.
Verdacht auf Nazi-Raubkunst
Der Schwabinger Kunstfund
Anfang 2012 hatten Steuerfahnder im Zuge von Ermittlungen in der Wohnung Gurlitts in München-Schwabing rund 1280 Kunstwerke entdeckt und beschlagnahmt.
Rund 500 der zum Teil sehr wertvollen Objekte stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Der Schwabinger Kunstfund kam erst im November 2013 an die Öffentlichkeit und sorgte international für grosses Aufsehen. Der Freistaat Bayern hat für die Klärung der Herkunft der Kunstwerke die Datenbank Lost Art eingerichtet, in der die Werke online gesichtet werden können.
Sammlung auch in Salzburg
Auch in Salzburg hatte Gurlitt wertvolle Kunstwerke gelagert. Diese Sammlung sei mit 238 Kunstgegenständen weit grösser als bisher angenommen, teilte Gurlitt-Sprecher Stephan Holzinger mit. Er bestätigte damit Angaben der drei Medien. Die bisher unbekannten Kunstwerke seien in einem «zuvor nicht zugänglichen Teil» des alten Gurlitt-Hauses entdeckt worden. Unter ihnen sind Ölgemälde und Aquarelle etwa von Auguste Renoir, Max Liebermann und Claude Monet. Der mit Abstand grösste Teil bestehe aus Zeichnungen etwa von Pablo Picasso.
Vor drei Wochen hatte das Amtsgericht München die Betreuung Gurlitts angeordnet. Sie umfasst im Wesentlichen die Vertretung gegenüber Behörden und in Strafsachen sowie die Vermögenssorge. Die Betreuung gilt zunächst bis Ende des Jahres und erfolgt mit Einverständnis des 81-Jährigen.