Die Nachricht hat in Paris wie eine Bombe eingeschlagen: Gegen den früheren französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy ist ein offizielles Ermittlungsverfahren eröffnet worden. 2007 soll er die Schwäche der L’Oréal-Erbin, Liliane Bettencourt, ausgenützt haben, um mit ihrem Geld seinen Wahlkampf zu finanzieren.
Sarkozys Anwalt kündigte umgehend Beschwerde gegen die Entscheidung an. Sarkozy und sein Anwalt Thierry Herzog bezeichneten die Entscheidung als ungerecht, skandalös und überzogen. Der Anwalt zog auch die Unparteilichkeit des ermittelnden Untersuchungsrichters in Zweifel.
Vertreter aus dem sozialistischen Regierungslager um Präsident François Hollande sprachen hingegen von einem vollkommen fairen Verfahren und warnten vor dem Versuch der Einflussnahme. Es sei nicht hinnehmbar, die Justiz derart infrage zu stellen, sagte Parteichef Harlem Désir.
Angeklagter will wieder Präsident werden
Es ist ein offenes Geheimnis: Nicolas Sarkozy möchte in vier Jahren erneut bei den Präsidentschaftswahlen antreten – als Retter der Nation gewissermassen. Auch wenn er sich etwas windet, und es nicht offen sagt. Nun steht ihm mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Verfahren vor Gericht bevor.
Ins Rollen gebracht hatte die Affäre die Buchhalterin von Liliane Bettencourt, der Milliardenerbin des Kosmetikkonzerns L’Oréal.
Die Buchhalterin hatte zu Protokoll gegeben, dass im Wahlkampf 2007 verschiedene Politiker wiederholt im Hause Bettencourt vorbeigingen, um Briefumschläge mit grossen Bargeldbeträgen abzuholen. Unter ihnen auch Nicolas Sarkozy. Er hatte die Vorwürfe immer bestritten und betont, er habe von Frau Bettencourt nie einen Euro erhalten.
Missbrauch von Altersschwäche
Der Untersuchungsrichter hatte während Monaten Zeugen einvernommen und kam nun zum Schluss, dass Sarkozys Beteuerungen unglaubwürdig sind. Es bestünden zumindest genügend Verdachtsmomente für ein formelles Ermittlungsverfahren. Da für die Entgegennahme für illegale Parteispenden die Verjährungsfristen relativ kurz sind, ermittelt die Justiz nun gegen den Tatbestand des Missbrauchs von Altersschwäche.
Frau Bettencourt ist 91jährig und geistig nicht mehr voll präsent. Sie steht unter der Vormundschaft ihres Enkels Jean-Victor Meyers.