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Herero-Frauen in Namibia (Archivbild).
Legende: Herero-Frauen in ihrer traditionellen Tracht in Windhoek (Archivbild). Keystone

International Herero und Nama verklagen Deutschland

Die indigenen Völker fordern finanzielle Entschädigung für die Massaker in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika.

Worum geht es? Mehr als 100 Jahre nach Ende der deutschen Kolonialherrschaft im heutigen Namibia verklagen die beiden Volksgruppen Herero und Nama die Bundesregierung in Berlin für den Völkermord an 75'000 Stammesmitgliedern. Die indigenen Stämme haben bei einem US-Bundesgericht in New York eine Klage eingereicht. Die indigenen Völker fordern finanzielle Entschädigung für die Massaker in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika.

Experten-Schätzungen

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Experten gehen davon aus, dass die deutschen Truppen damals rund 65'000 von 80'000 Menschen vom Volk der Herero und mindestens 10'000 von 20'000 Nama töteten. In der Klageschrift ist von mehr als 100'000 Opfern die Rede.

Klageschrift: Die beiden Völkergruppen werfen den deutsche Kolonisten vor, sie hätten den Gruppen der Herero und Nama ohne Entschädigung mehr als ein Viertel ihrer Ländereien sowie Vieh weggenommen. Zudem hätten sie Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen geduldet und Hereros und Namas als Zwangsarbeiter missbraucht. Seit zwei Jahren schliesse man ausserdem Vertreter der beiden Gruppen bei Verhandlungen zur Aufarbeitung der Massaker aus.

Um was geht es bei diesen Verhandlungen? Deutschland verhandelt derzeit mit Namibia über eine offizielle Entschuldigung. Berlin hatte die Massaker zwischen 1904 und 1908 im vergangen Jahr erstmals als Völkermord bezeichnet. Eine finanzielle Entschädigung direkt an die Opfer lehnt der Sonderbeauftragte der Bundesregierung, Ruprecht Polenz (CDU), aber ab.

Reaktion der deutschen Behörden auf den Ausschluss-Vorwurf: Der Sprecher des Auswärtigen Amts, Martin Schäfer, sagte in Berlin, es gebe «gute Gründe», keine direkten Gespräche mit Vertretern der Volksgruppen zu führen. «Wir verhandeln zwischen Regierungen, ohne dass wir dabei zivilgesellschaftliche Organisationen ausschliessen würden.» Im Gegensatz zu Polenz sagte Schäfer jedoch, Geldzahlungen werden nicht ausgeschlossen.

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