Die spanischen Regeln zur Zwangsräumung von Wohnungen verstossen gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Nach Ansicht der Richter gewährt die spanische Gesetzgebung den Bürgern keinen Schutz vor missbräuchlichen Klauseln in Hypothekenverträgen.
«Das Urteil wirft die Regeln für Zwangsräumungen über den Haufen», sagte der Handelsrichter José María Fernández Seijo, der den Fall vor den EuGH gebracht hatte. Nun sei es spanischen Gerichten möglich, Zwangsräumungen in bestimmten Fällen auszusetzen.
Räumungen können nun aufgeschoben werden
Den Anstoss für das Verfahren in Luxemburg hatte der Fall eines Marokkaners gegeben. Seine Familie musste 2011 ihre Wohnung bei Barcelona verlassen, weil sie die Raten für ein Darlehen nicht mehr zahlen konnte.
Der Vater versuchte vor Gericht vergeblich, die Räumung anzufechten, weil er bestimmte Klauseln im Bankvertrag für missbräuchlich hielt. Bisher konnten Zwangsräumungen in solchen Fällen nicht bis zu einem Urteil aufgeschoben werden – das wird mit dem EuGH-Urteil nun anders.
Derzeit werden in Spanien schätzungsweise 500 Immobilien am Tag zwangsgeräumt. Mehrere Betroffene nahmen sich das Leben.