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International Marco Weber darf in die Schweiz ausreisen

Der Schweizer Greenpeace-Aktivist Marco Weber kann in die Schweiz zurückkehren – nach über drei Monaten in Russland. Er hat von den russischen Behörden die nötigen Ausreise-Dokumente erhalten.

Der Schweizer Greenpeace-Aktivist Marco Weber kann nach über drei Monaten wieder in die Schweiz zurückkehren. Er erhielt von den russischen Behörden die dafür nötigen Ausreisedokumente.

Das teilte die Umweltorganisation Greenpeace Schweiz mit, ohne nähere Angaben zum Zeitpunkt der Rückkehr Webers zu machen. Dies erfolge auf Wunsch Webers. Zu einem späteren Zeitpunkt werde es eine Medienkonferenz geben.

«Russisches Drama» noch nicht zu Ende

«Wir freuen uns, dass Marco bald seine Familie und Freunde in die Arme schliessen kann», wurde Yves Zenger von Greenpeace Schweiz zitiert. Das «russische Drama» habe aber kein Ende, solange die Arktis nicht geschützt sei vor der «Gier der Ölkonzerne», hiess es in der Medienmitteilung weiter.

Zusammen mit Weber hatten am Donnerstag bereits mindestens acht weitere Greenpeace-Aktivisten die Ausreiseerlaubnis erhalten, wie Greenpeace International auf ihrer Website bekanntgab.

Von Piraterie zu Rowdytum

Die Besatzungsmitglieder des Greenpeace-Schiffs «Arctic Sunrise» waren nach einer Protestaktion gegen die Ölbohrungen des russischen Energiekonzerns Gazprom in der Barentssee im September festgenommen worden. Sie waren zunächst wegen Piraterie angeklagt worden, später wurde dies in den Vorwurf des Rowdytums abgeschwächt.

Den insgesamt 30 Aktivisten, darunter vier Russen und 26 Ausländer, drohten lange Haftstrafen. Sie waren auf Kaution freigelassen worden, durften jedoch nicht das Land verlassen.

Am 18. Dezember verabschiedete das russische Parlament jedoch ein Amnestiegesetz, das landesweit bis zu 25'000 Häftlingen zugute kommen könnte. Am Montag waren in diesem Zusammenhang bereits die beiden noch inhaftierten Musikerinnen der Punkband Pussy Riot, Maria Aljochina und Nadeschda Tolokonnikowa, freigelassen worden. Da das Gesetz nicht nur für verurteilte Straftäter, sondern in bestimmten Fällen auch für Angeklagte gilt, kommt es auch den Greenpeace-Aktivisten zugute.

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