Nach Paragraph 24 der deutschen Strafprozessordnung heisst es: Ein Richter kann «wegen Besorgnis der Befangenheit» abgelehnt werden, wenn «ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen». In grösseren Strafverfahren gehört ein solcher Befangenheitsantrag zum Standardrepertoire der Verteidigung. Das ist im NSU-Prozess nicht anders.
Doch das Oberlandesgericht München hat zwei ebensolche zurückgewiesen: einen Antrag der Verteidiger von Beate Zschäpe gegen den vorsitzenden Richter und einen im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellten Antrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats.
Am Dienstag geht es weiter
Die rechtsextreme Terrorzelle NSU soll zwischen 2000 und 2006 in Deutschland acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Einwanderer sowie 2007 eine deutsche Polizistin ermordet haben. Auch zwei Sprengstoffanschläge und zahlreiche Banküberfälle werden dem NSU zugerechnet.
Angeklagt sind die mutmassliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier Beschuldigte aus dem Umfeld des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU), unter ihnen Wohlleben.
Der Prozess hat am Montag begonnen und soll am nächsten Dienstag fortgesetzt werden.