Vor Gericht hat Beate Zschäpe bislang kein Wort über ihre Vergangenheit verloren. Im NSU-Prozess hat nun ein Polizeibeamter ausgesagt, dem die Angeklagte direkt nach ihrer Festnahme begegnet war.
Der Zeuge kannte das Schreiben ihres Anwalts, dass sie keine Aussagen zur Sache machen wolle, es also keine förmliche Vernehmung geben dürfe und auch keine informelle Befragung.
Unter anderem erzählte sie ihm, dass sie ein Oma-Kind sei, und ihre Familie – das seien die beiden Uwes gewesen, deren Mütter sie nach derenTod telefonisch informiert habe. Er habe mit Zschäpe über Bier geredet, den Kölner Dom und Haribo. Rainer Binz, 1. Hauptkommissar beim BKA, und vor Gericht so redselig, dass er zuerst fast harmlos wirkte.
Er werde über die – angeblich zufällige – Unterhaltung einen Vermerk machen, das habe er Zschäpe damals gesagt. Darum steht jetzt in den Akten, Zschäpe habe gesagt, die beiden Uwes hätten doch «ein behütetes Zuhause gehabt», anders als sie. Sie könne sich deshalb nicht erklären, warum die sich so entwickelt hätten.
Und dass sie ja eigentlich habe aussagen wollen, und im Fahrzeug nur negativ über ihren Verteidiger geredet habe. Binz fand viele Anknüpfungspunkte. Nur «rein zufällig» habe er mit Zschäpe über das gute Wetter auf der Ostseeinsel Fehmarn geplaudert – weil er die Insel kenne. So wie Beate Zschäpe auch, die dort nach ihrem Untertauchen das schöne Wetter suchte.
Zeugenaussage unrechtmässig erworben?
Haben Kripo-Beamte und Kommissare des Bundeskriminalamtes BKA also systematisch versucht, Beate Zschäpe getarnt zu verhören – getarnt als angeblich unverfängliche Plaudereien?
Die Aussagen des Zeugen sind Juristenfutter – fragwürdig oder gar rechtswidrig erworben. Das Verteidiger-Trio reagierte sofort: Das Schweigerecht ihrer Mandantin sei verletzt worden, sagen Zschäpes Verteidiger. Diese Zeugenaussage dürfe das Gericht nicht verwerten. Ihre Mandantin sei verbotenerweise einvernommen worden.
Die Bundesanwaltschaft widersprach dem – das sei nicht bewiesen. Andererseits muss die Anklage in diesem Prozess beweisen, dass Beate Zschäpe tatsächlich Mittäterin bei allen Verbrechen war, die dem NSU angelastet werden. Sollte das Gericht die geschilderten Zeugenaussagen als unbrauchbar betrachten, dann waren die letzten zwei Tage für die Ankläger in diesem Prozess rabenschwarze Tage.