Im NSU-Prozess gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen hat das Oberlandesgericht München die Entbindung der drei ursprünglichen Pflichtverteidiger der Hauptangeklagten Beate Zschäpe abgelehnt.
Seine Entscheidung fällte das Gericht nach einer mehrstündigen, immer wieder unterbrochenen Sitzung. Zuvor war befürchtet worden, dass der Mammut-Prozess wegen des Rückzugs der Verteidiger platzen könnte.
Zschäpe fordert neue Sitzordnung
Die Bundesanwaltschaft und Vertreter von NSU-Opfern forderten bereits zuvor, die Anwälte nicht aus der Pflicht zu entlassen.
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlas einen Antrag Zschäpes, den sie am Morgen abgegeben hatte. Darin forderte sie eine neue Sitzordnung im Saal und verlangte, so platziert zu werden, dass sie der Presse nicht das Gesicht zuwenden müsse, wenn sie sich mit Grasel bespreche. Ihr alter Anwalt Heer habe das abgelehnt. Das wies dieser empört zurück. Detaillierte Gründe für ihre Anträge wollten Heer, Stahl und Sturm unter Hinweis auf die Schweigepflicht nicht preisgeben.
Zerrüttetes Verhältnis?
Die bisherigen Anwälte der angeklagten mutmasslichen Terroristin hatten sich erst am Morgen zu ihrem Schritt entschieden. Das Verhältnis Zschäpes mit den drei Verteidigern gilt seit langem als belastet. Sie hatte bereits vor einem Jahr deren Entbindung beantragt.
Zschäpe-Verteidiger Heer erhob zugleich Vorwürfe gegen das Gericht. Eine «optimale Verteidigung» sei nicht mehr möglich. «Ich habe Sie davor mehrfach gewarnt», sagte er im Gerichtssaal – und an den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gewandt: «Die haben Sie in den Wind geschlagen.»
Der Prozess gegen Zschäpe und vier mutmassliche Unterstützer hatte im Mai 2013 begonnen. Der NSU (‹Nationalsozialistischer Untergrund›) wird für zehn Morde verantwortlich gemacht. Hinzu kommen zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.