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International Palästina tritt dem Internationalen Strafgerichtshof bei

Weil Israel aus ihrer Sicht die Friedensverhandlungen torpediert, wollen die palästinensischen Autonomie-Gebiete dem Internationalen Strafgerichtshof beitreten. Schon in wenigen Wochen könnten deshalb Verfahren gegen israelische Politiker oder Soldaten drohen.

Die Palästinensischen Autonomie-Gebiete unterstehen ab dem 1. April dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC). UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon hat das Beitrittsgesuch der Palästinenser zum ICC angenommen.

Das in Den Haag ansässige Gericht könnte demnach ab dem 1. April Verfahren gegen israelische Politiker oder Soldaten aufnehmen, denen in den besetzten Palästinensergebieten Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden.

Aus Enttäuschung über das Scheitern einer Nahost-Resolution im UNO-Sicherheitsrat hatte Palästinenserpräsident Mahmud Abbas in der Silvesternacht den Beitrittsantrag unterzeichnet. Die Palästinenser hatten den international bedeutsamen Schritt lange unterlassen, um die im vergangenen April gescheiterten Friedensverhandlungen mit Israel nicht zu gefährden.

Abbas sagte gestern in Bethlehem, die Palästinenser hätten sich an die UNO gewandt, nachdem alle anderen Versuche, zu einer Friedensregelung in der Region zu gelangen, gescheitert gewesen seien.

Israel stellt Überweisungen ein

Die israelische Regierung blockierte daraufhin die Überweisung von einer halben Milliarde Schekel (rund 127 Mio. Franken) an Steuergeldern, die den Palästinensern zustehen. Ministerpräsident Benjamin Netanjahu machte deutlich, er werde nicht zulassen, «dass Soldaten oder Offiziere der israelischen Streitkräfte vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gezerrt werden».

Das Beitrittsrecht zum Internationalen Strafgerichtshof (ICC) hatten sich die Palästinenser erworben, als die UNO-Vollversammlung ihnen im November 2012 einen aufgewerteten Beobachterstatus als Nicht-Mitgliedstaat der Vereinten Nationen zusprach.

Von 122 Staaten anerkannt

Das Haager Strafgericht ist befugt, Prozesse wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen anzustrengen, sofern die Taten nach dem 1. Juli 2002, seinem Gründungstag, begangen wurden.

Als Rechtsinstanz anerkannt wird das Gericht inzwischen von 122 Staaten – nicht aber von Israel, den USA, China und Russland. Diese vier Staaten haben die ICC-Charta, das Römische Statut, zum Teil zwar unterschrieben, aber nie ratifiziert.

Ein Staat, auch ein Nichtmitglied, kann vom Weltstrafgericht nur belangt werden, wenn der UNO-Sicherheitsrat diesen Antrag stellt. Einzelpersonen kann der Gerichtshof aber verfolgen, wenn ihnen Verbrechen vorgeworfen werden, die auf dem Gebiet eines Mitgliedsstaats begangen wurden, oder wenn der Beklagte Bürger eines Mitgliedslands ist.

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