Es ist das erste Mal, dass die UNO dem Vatikan zum sexuellen Missbrauch von Kindern in der Kirche detaillierte Fragen stellt.
Der Ausschuss für die Rechte von Kindern in Genf veröffentlichte eine Liste von Fragen, über die der Kirchenstaat «wenn möglich» vor dem 1. November Auskunft geben soll.
Kindesmissbrauch nicht mehr toleriert
Papst Franziskus handelt nun. Er stärkt das Strafrecht des Vatikans bei Verbrechen gegen Kinder und Missbrauch von Minderjährigen. Und: Er passt gleichzeitig das zivile Strafgesetzbuch an internationale Standards gegen Geldwäsche und Korruption an.
Kindesmissbrauch im Vatikan und in der Kurie der Katholischen Kirche werden künftig schärfer geahndet. Strafbar sind alle Taten gegenüber Minderjährigen, vom Herunterladen kinderpornografischer Inhalte aus dem Internet bis zum Missbrauch. Delikte sollen zudem nicht nur verfolgt werden, wenn sie innerhalb der Mauern des Vatikans begangen werden.
Die Neuen Regeln treten am 1. September in Kraft. Sie gelten für alle Mitglieder, Vertreter und Beschäftigten der Organe des Heiligen Stuhls.
Papst Franzikus will verändern
Franziskus setzt damit die von seinem Vorgänger Benedikt XVI. eingeleiteten Reformen fort. Ziel ist, den Kirchenstaat in Einklang mit dem Völkerrecht zu bringen.
Martin Werle, Abt des Klosters Einsiedeln, begrüsst gegenüber «SRF Online» diese Entwicklung in der katholischen Kirche: «In vielen Kulturen der Welt ist der sexuelle Missbrauch von Kindern noch ein Tabuthema. Wenn wir in der Kirche damit gut umgehen, hat das für diese Regionen Signalwirkung.»
Auch in der Schweiz war das Thema virulent
Im Jahr 2010 wurden besonders viele Missbrauchsfälle bekannt. «10vor10» berichtete damals darüber. Auch das Kloster Einsiedeln war davon betroffen.
Allerdings handelte es sich bei den Opfern um Erwachsene. Abt Martin Werlen handelte damals rasch. Er setzte sich für die Klärung der Fälle ein und ordnete Therapien an. Einen Zusammenhang zwischen dem Zöllibat und den Missbräuchen machte er damals nicht aus.