Das höchste italienische Gericht lehnte einen Antrag Berlusconis ab, die beiden Verfahren nach Brescia zu verlegen. Berlusconi hatte Befangenheit der Mailänder Richter geltend gemacht.
Mit dieser Entscheidung des Kassationsgerichts in Rom können die Prozesse, die beide in der Schlussphase sind, nach einem längeren Unterbruch unverzüglich fortgeführt werden. Es geht um das Mediaset-Verfahren um Steuerhinterziehung und den «Ruby»-Prozess um angeblichen Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch.
In erster Instanz verurteilt
Eine Verlegung hätte die Prozesse weiter verlängert. Das Mediaset-Berufungsverfahren soll bereits an diesem Mittwoch fortgesetzt werden. In dem Prozess war der 76 Jahre alte Berlusconi in erster Instanz wegen Steuerbetrugs verurteilt worden.
Berlusconis Antrag hatte die beiden Verfahren bis zu der Entscheidung der höchsten Richter für viele Wochen gestoppt. Die Mailänder Justiz sei voreingenommen gegenüber ihrem Mandanten und behandle ihn feindselig, hatten seine Anwälte den Vorstoss begründet. Kritiker sahen darin eine Verzögerungstaktik.