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International Schwedischer Haftbefehl gegen Julian Assange bleibt bestehen

Ein Gericht hat den Rekurs des WikiLeaks-Gründers abgewiesen. Die schwedischen Behörden wollen Julian Assange noch immer zu den Vergewaltigungsvorwürfen befragen.

Ein schwedisches Berufungsgericht beharrt auf dem Haftbefehl gegen WikiLeaks-Gründer Julian Assange. Ein Rekurs des Australiers, seinen Fall bezüglich mutmasslicher sexueller Belästigung und Vergewaltigung einzustellen, wurde abgeschmettert. Und dies obwohl die beiden betroffenen Frauen nichts mehr mit dem Fall zu tun haben wollen, wie SRF-Korrespondent Bruno Kaufmann sagt.

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Juristisches Seilziehen um Assange geht weiter
aus Heute um Vier vom 20.11.2014.
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«Aus Sicht des Gerichts gibt es keinen Grund, vom Arrest abzusehen, nur weil Julian Assange sich in einer Botschaft befindet und der Strafbefehl deshalb nicht ausgeführt werden kann», teilte das Berufungsgericht in Schweden mit.

Der Fall Assange ist laut Kaufmann zum juristischen Seilziehen geworden zwischen der schwedischen Staatsanwaltschaft und Assange. Die Anklage beharrt darauf, dass das Verhör zu diesem Fall in Stockholm stattfinden muss.

Angst vor Auslieferung

Assange sitzt seit 2012 in der ecuadorianischen Botschaft in London fest. Dort kann er der Auslieferung nach Schweden durch die britischen Behörden entgehen. Das skandinavische Land möchte den WikiLeaks-Gründer zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung befragen. Assange hat die Vorwürfe stets abgestritten.

Der Australier fürchtet sich vor der Auslieferung nach Schweden, weil für ihn die Gefahr besteht, an die USA weitergereicht zu werden. Die amerikanischen Behörden wollen ihm den Prozess machen wegen der grössten Veröffentlichung geheimer Dokumente in der Geschichte des Landes.

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