Der Haftbefehl wegen sexueller Vergehen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange bleibt bestehen. Das hat ein schwedisches Gericht entschieden.
Viele Optionen bleiben dem faktisch unter der ecuadorianischen Botschaft in London in Hausarrest lebenden Assange nach dem Entscheid nicht. «Rein formell könnte Assange bis zur Verjährung der Vorwürfe der Vergewaltigung in der ecuadorianischen Botschaft bleiben», sagt Bruno Kaufmann, Nordeuropakorrespondent. Allerdings sei dies eher unrealistisch, denn er müsste noch sechs Jahre in der Botschaft bleiben. Eine andere Option sei die, dass sich Assange doch irgendwie nach Ecuador absetzen könne. Dies wird aber durch die strikte Bewachung der Botschaft sehr erschwert.
Die britischen Behörden bewachten die Botschaft seit zwei Jahren rund um die Uhr, sagt Kaufmann. «Die Bewachungskosten belaufen sich bis jetzt auf zehn Millionen Franken.» London wolle diesbezüglich Schweden in die Pflicht nehmen, das Land solle sich an der Überwachung beteiligen.
Die dritte Option ist die seiner Anwälte: Sie wollen den Entscheid ans Oberste Gericht Schwedens weiterziehen.
Es besteht Fluchtgefahr
Assange wird vorgeworfen, sich im August 2010 an zwei schwedischen Frauen sexuell vergangen zu haben. Der Australier bestreitet die Taten. Er weigerte sich, zu Verhören nach Schweden zu reisen und flüchtete, nachdem Grossbritannien einer Auslieferung nach Schweden zugestimmt hatte, in die ecuadorianische Botschaft in London. Dort sitzt er seit zwei Jahren fest.
Seine Anwälte hatten die Aufhebung des vier Jahre alten Haftbefehls beantragt, weil die schwedischen Behörden – ihrer Meinung nach – den Fall nicht schnell genug bearbeiten. Sie halten den Haftbefehl und die jahrelange Isolation Assanges für unverhältnismässig.
Assange sagte, er wolle vor allem deshalb nicht nach Schweden reisen, weil er eine Auslieferung an die USA fürchte, wo er wegen der Enthüllung geheimer Dokumente als Terrorist betrachtet wird. Dazu sagt Nordeuropa-Berichterstatter Bruno Kaufmann: «Aus offizieller schwedischer Sicht ist diese Angst, ausgeliefert zu werden, überhaupt nicht berechtigt. Man betont einmal mehr, dass dieser Haftbefehl nichts mit den politischen Aktivitäten von Julian Assange oder Wikilieaks zu tun habe.»
Das Gericht habe auch darauf hingewiesen, dass die Gefahr, die Assange aus Grossbritannien in die USA ausgeliefert werde, viel grösser sei. Denn Grossbritannien ist ein Nato-Alliierter der USA. Schweden hingegen ist ein neutrales Land. Und deshalb sehe das Gericht in diesem Argument nur einen Vorwand, um sich den Vorwürfen nicht stellen zu müssen.
Keine Speichelprobe möglich
Ein zentraler Punkt der mündlichen Verhandlung war die Frage, warum die schwedische Staatsanwaltschaft Assange bisher nicht in der Botschaft in London verhört hat. Die schwedische Staatsanwältin Ingrid Isgren konterte: Ein Verhör in der Botschaft wäre nicht sinnvoll gewesen, weil bei sexuellen Straftaten häufig mehrere Verhöre notwendig seien, um beide Parteien mit den Aussagen der jeweils anderen zu konfrontieren. Ausserdem hätte man in der Botschaft Assange nicht einmal zu der Abgabe einer Speichelprobe zwingen können.
Ecuador, der beherbergende Staat, hat die Entscheidung des Gerichts laut Kaufmann kritisiert. Man finde es richtig, dass man den Vorwürfen nachgehen wolle, doch das Festhalten am Haftbefehl sei eine Einschränkung der Menschenrechte von Assange.