Die Staatsanwaltschaft hat im Steuerprozess gegen Uli Hoeness eine Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten gefordert. Laut dem Staatsanwalt Achim von Engel ist Hoeness der Steuerhinterziehung überführt worden. Die von ihm Anfang 2013 eingereichte Selbstanzeige sei unvollständig gewesen und damit unwirksam. Verteidiger Hanns W. Feigen plädierte auf eine Einstellung des Verfahrens. Sollte es zu einer Strafe kommen, beantragt die Verteidigung eine bedingte Haftstrafe.
Das Landgericht München hatte gestern die Beweisaufnahme abgeschlossen.
Selbstanzeige wirksam oder unwirksam?
Die Deliktsumme stieg während des Prozesses von 3,5 Millionen Euro auf mittlerweile 27,2 Millionen an. Die Verteidigung hat die Summe anerkannt und setzt weiterhin auf eine gültige Selbstanzeige des Bayern-München-Präsidenten.
Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung. Angesichts der Höhe der Summe drohen Uli Hoeness laut Gesetz zwischen sechs Monate und zehn Jahre Gefängnis, sofern das Gericht einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung bejahen sollte.
Sollte das Gericht die Selbstanzeige jedoch für gültig erachten, könnte das Verfahren auch eingestellt werden und Hoeness straffrei bleiben.